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ID22
Land/BundeslandDeutschland / Thüringen
OrtBerga/Elster (I)
Regionkeine Angabe
Jahr1466
Datumkeine Angaben
Historische LandeszugehörigkeitHerzogtum Sachsen
WallfahrtsortRom
Steinkreuzsetzunggefordert
LiteraturstelleWeber, Dr. Karl von - Aus vier Jahrhunderten. Mittheilungen aus dem Haupt-Staatsarchive zu Dresden. In zwei Bänden - Erster Band. Leipzig 1857. S. 436-437
SteinkreuzgrößeEine Elle Tief in die Erde und 3 Ellen hoch über derselben
SteinkreuzbezugEventuell besteht ein Zusammenhang mit dem Steinkreuz von Albersdorf, aber genaue Ortsangaben fehlen im Vertag, es werden nur die beiden Städte Neustadt a. d. Orla und Berga/Elster genannt, ohne
Vertragstext
Peter von Wolframsdorf hatte in Gemeinschaft mit seinen 3 Söhnen bei einem Raufhandel Hans von Wolffersdorf erschlagen: Die Uebelthäter waren, auf Antrag des Vater des Getödteten, von Herzog Wilhelm III., der bei der Theilung mit seinem Bruder, Friedrich dem Sanftmüthigen, Thüringen erhalten hatte, ins Gefängniß gesetzt worden. Im J. 1466 vermittelte der Herzog zwischen den Parteien „uff das das desselben totenslage ergetzunge und für solch that gnug geschehe,“ folgende „Beteydung“:
Peter von Wolframsdorf solle mit seine 3 Söhnen am Donnerstag nach Michaelis (wahrscheinlich dem Jahrestag der That) im Kloster zu Neustadt a. d. Orla, wo der Getödtete begraben lag, des Abends Vigilien für den Verblichenen in Beisein von 30 Priestern, und des Morgens 30 Seelenmessen abhalten lassen und dabei Jeder eine brennende Wachskerze, 2 Pfd. Schwer, beim Umgang tragen und zum Opfer bringen,
dabei eine Spende von 4 Stück grauer Tücher als Baarzeichen bis zu Ende der Messe legen und sodann dieselbe unter arme Leute vertheilen,
wöchentlich zwei ewige Messen für alle Zeiten in der Pfarrkirche zu Berga zu begründen und binnen einem Jahre dotiren, Montags für Hans von Wolffersdorf und sein ganzes Geschlecht, den Sonnabend „von unser liben Frawen,“ ferner
acht Tage nach dem Begräbnisse am Freitag ein steinernes Kreuz unter dem Gericht, wo die That verübt worden, eine Elle Tief in die Erde und 3 Ellen hoch über derselben setzen lassen, mit einer Abbildung des Vorganges und dem Namen des Getödteten;* bei dieser Gelegenheit sollten sie mit zehn ihrer Freund eine Ergötzlichkeit – einen Leichenschmaus – bereiten.
Endlich versprachen die drei Brüder von Wolframsdorf binnen 4 Wochen eine Romfahrt anzutreten, in Rom jeder einen Knecht zu miethen, mit diesen unter Tragung von brennenden, 1 Pfd. schweren Wachskerzen die 7 Hauptkirchen zu besuchen, und die Kerzen schließlich in der Peterskirche zu lassen: endlich sollten sie, „daß sie solches alles vollbracht, glaublich kundschaft mit sich ringen,“ und nach der Rückkehr in Gemeinschaft mit ihrem Vater Urphede leisten.
Die Erfüllung aller dieser Verpflichtungen mußte bei Gefängniß angelobt werden.

* Dergleichen sogenannte Mordkreuze haben sich noch an vielen Orten erhalten: man findet auf ihnen noch häufig die Waffe, mit welcher die That verübt worden ist, abgebildet. .



Sühnekreuze & Mordsteine