Geschichte & Forschung Ikonographie sonstige Motive

Hand und Handschuh


 Einzeichnungen auf Steinkreuzen und Kreuzsteinen 

Unterebersbach
Bayern / Lkr. Rhön-Grabfeld

An der Kirchhofmauer in Unterebrsbach (Neustadt a.S. Utfr.), linke Hand, villeicht an das Sühneverfahren mit der toten Hand erinnernd; die Leiche kann nicht aufbewahrt werden bis zum Tag der Sühne; es wird ihr die Hand abgehauen; bei der Sühne reicht man dem Totschläger diese Hand über das Grab und läßt sie in die Erde fallen.
Quelle: Deutsche Gaue (1937)


Ettlingen (X)
Baden-Württemberg / Lkr. Karlsruhe

An der Stirnseite oben Ritzzeichnung einer roh stilisierten Hand, darunter Jahreszahl 1604 und Inschrift, schwarz nachgezogen.
Foto: Wild (2007)


Gersdorf
Sachsen / Lkr. Kamenz

Am Kopfteil der wohlgebildete Umriß einer menschlichen Hand, die zusammen mit einem darunter stehenden plumpen Messer eingehauen ist.
Foto: Kuhfahl (1931)



Oberlind (IV)
Bayern / Lkr. Neustadt a.d. Waldnaab

Vier "Handkreuze" an einem Wegstern im Waldgebiet "Elm", westlich von Vohenstrauß.
Foto: Schmeissner (1977)


Ellingen
Brandenburg / Lkr. Uckermark

Der roh ausgehauenen Granit zeigt auf der Ostseite eine Hand mit gespreizten Fingern in einem Kreis, dem in gleicher Entfernung voneinander vier Kreuze aufgesetzt sind.
Foto: Gralow (1980)


Wattendorf
Bayern / Lkr. Bamberg

Steinsäule mit Blechbekrönung, bestehend aus einer Platte mit 2 ausgesteckten Händen und Kreuz.



 Darstellungen in anderer Verwendung 

Bad Leonfelden (Oberösterreich). Eiserne Hand (Königshandschuh) wurde von 1241-1425 an dieser Stelle als Wahrzeichen des geltenden Ausnahmerechts am Markttage am Steinpfahl ausgehängt. Erneuert 1984.
Quelle: Riebeling (1988)

Links: Symbolisiert den bereits bestehenden Marktplatz, von dem der zu errichtende neue Markt einen Mindestabstand von einer Meile einhalten muß. Mit Handschuh, dem Symbol des königlichen Sonderfriedens.
Rechts: Seine Errichtung auf dem Podest bedeutet die Errichtung eines neuen Marktes in einem Mindestabstand von einer Meile zum nächsten Markt. Der daran befindliche Handschuh symbolisiert den notwendigen königlichen Sonderfrieden.
Quelle: sachsenspiegel-online.de

Marköbel (Main-Kinzig-Kreis). Am ostwärtigen Ortsausgang (ehem. Tor). Die in eine Hauswand eingelassene Steinplatte zeigt im Relief das bekrönte Wappen von Hanau, darunter die Jahreszahl 1706. Links des Wappens eine nach oben gerichtete Hand, rechts ein Schwert. Vermutlich Kennzeichnung des Marktbezirks.
Quelle: Riebeling (1988)

Ober-Rosbach (Wetteraukreis). Am Alten Rathaus. Das hoch über der Straße angebrachte Rechtssymbol, ein sechsspeichiges Rad mit Hand und Schwert, kündet von Stadt-, Gerichts- und Marktrechten. Bereits 1570 hatte der Ort Stadtrechte, die 1663 bestätigt und erweitert wurden. Das Feldrügegericht, auch "Feldgebott" genannt, tagte auf der alten Thingstätte, dem "Rad", viermal jm Jahr. Das Rad, das Schwert und die Schwurhand deuten darauf hin, daß dieses Gericht auf die Todestrafe, die Folter und alle Quälereien der damilgen Zeit erkennen konnte.
Quelle: Riebeling (1988)

Definiert das fremde Gericht als Stadtgericht. Symbolisiert den Marktplatz, dem mittels der zwei daran hängenden Handschuhe der königliche Sonderfriede und die Gerichtsbarkeit zugebilligt wurde. Golden mit Mennigumrissen.
Quelle: sachsenspiegel-online.de

Grenzstein von 1751 mit Hand im Innenhof des Schloss Thun im Kanton Bern (CH).
Foto: Halter (2007)

Grenzstein von 1792 mit Hand im Innenhof des Schloss Thun im Kanton Bern (CH).
Foto: Halter (2007)

Eine Schwurhand am Gerichtsgebäude von 1595 in Maikammer. Darunter ein Engelsköpfchen mit weit geöffneten Ohren (das alles mithört!), die Buchstaben sollen Lituuszeichen sein, OO = Oberamt und SS = Sitz der Schöffen.
Foto: Wild (2003)

Die Schwurhand und die Tulpenreliefs als Verzierung wurden während des Umbaus im 15. Jahrhundert eingefügt, als die Rosenburg (Lkr. Schönebeck.) zur Gerichtstätte wurde.
Foto: Fuhrmann / Vogt (2008)

Reicholzried (Lkr. Oberallgäu), Pfarrkirche St.Georg und Florian:
Steinerne Hand links vom Westeingang. Ähnliche Hand in der Kirche Unterebersbach bei Neustadt a.d.Saale, Deutung unklar, bezogen auf das Dorfgericht oder das Asylrecht der Kirche.
Quelle: Petzet (1959)
Foto: Pfundner (2012)

Reicholzried (Lkr. Oberallgäu):
Gedenkstein mit Schwurhand zur Erinnerung an den ehemaligen Dorfgerichtsplatz. Inschrift:
unter dieser Linde tagte das Dorfgericht Reicholzried, dem Stifte Kempten verliehen im Jahre 1430 von König Sigmund.
Foto: Pfundner (2012)


 Weitere Hinweise und Deutungsversuche 

In einem ähnlichen Sinne als altes Rechtsmal ist außerhalb von Siedlungen in der Regel die "Eiserne Hand" zu verstehen, ein Begriff, der in Flurnamen noch vielfach erhalten ist. Das Symbol dieser Hand diente häufig zur Kennzeichnung des Bannwaldes und als Warnung für den Forstfrevler, dem noch im 17.Jahrhundert das Abschlagen der Hand drohte. Daß es mit Vorliebe auch an religiösen Wegmälem angebracht wurde, ist in mehrfacher Hinsicht verständlich, nicht zuletzt auch, weil diese oft an markanten Punkten und an Wegkreuzungen standen. An einem solchen Ort findet sich auch das aus Basaltlava gearbeitete hohe Kreuz im Koblenzer Stadtwald, das unter dem Namen "Eiserne Hand" bekannt ist. Hier drängt sich die Deutung des Namens im Sinne des alten Bannwald-Rechtes geradezu auf.
(Müller-Veltin, Kurt - Mittelrheinische Steinkreuze aus Basaltlava, 1980, S.54)

Die abgehackte Hand
   [...] An der Ecke des Wirtshauses zum Goldnen Ochsen in Winzingen (Neustadt a.H. Pf.) ist ein Stein eingemauert, auf welchem unter der Jahreszahl 1551 eine rechte Hand eingemeißelt.
   Im Burghof von Meersburg (Ueberlingen Ba.) ist eine Tafel mit zwei abgehauenen Händen. Eine Darstellung des Abhauens in der Waldburg (Ravensburg Wt.); dieses Bild wird geradezu "Burgfriede" genannt.
   Friedbruch wurde mit Handabhauen bestraft (Landfriede 1104 oder 1108); aber auch andre Verbrechen z.B. des Münzmeisters, dessen Hand dann an das Münzhaus genagelt wurde. Später diente dann ein Bild einer abgeschlagenen Hand als Warnungszeichen. Es verlor die Hand, wer den Frieden innerhalb einer Stadt oder Burg (den sogenannten Burgfrieden) verletzte. "Zur Warnung wurde nicht selten über dem Portal einer Burg eine durch das Beil abgehauene, auf einem Blocke liegende Hand abgebildet!"
   Aber auch Kirchhöfe hatten gesetzlichen Frieden; daher "Fried"-höfe. Die Kirchhofmauer zu Unterebersbach (Neustadt a.S. Utfr.) ist ein 1,50m hohes Steinkreuz mit einer gemeißelten linken Hand als Zeichen des Friedens.
(Deutsche Gaue, 26.Bd., 1925, 2. Lieferung, Nr.495-496, S.41)

Die abgehackte Hand
   1) Rechtssätze: "Wer dem Ammann [einer Gemeinde; man kann nicht gut sagen: jetzt Bürgermeister, weil das Wesen beider Aemter verschieden ist] oder einem andern an der Herrschaft Statt mit Handschlag Frieden gibt [bei Streitigkeiten z.B. im Wirtshaus] u. den Frieden dann bricht, der hat die Hand verwirkt, mit welcher er Frieden gelobt." So in dem Stift Irsee (Kaufbeuren) noch rund 1680.
   An der alten Mainbrücke zu Frankfurt a.M. stand früher auf beiden Seiten je ein Brückenturm. Auf dem Frankfurter Turm stand unter einem Bild die Inschrift:
"Wer dieser Brücke Freiheit bricht,
Dem werd' sein frevel Hand gericht."
   2) Abbildungen abgehackter Hände: Auf Schloß Braunfels RV. hängt an der Innenseite des Tores eine Tafel, auf welcher eine abgehauenen hand und ein beil dargestellt sind mit der Aufschrift:
"Wer dieser Burg Frieden bricht,
Dem also geschicht."
   In Dinkelsbühl Mtfr. am hospitäl. Waisenhaus ist noch eine Darstellung, welche einen Hauklotz mit darauf liegender abgehauener Hand und daneben ein Beil zeigt mit der Jahreszahl 1698; das Spital hatte eigene Gerichtsbarkeit; ähnliche Darstellungen hingen unter den Toren der Stadt.
   An einer Wegsäule in Klosterneuburg Ni. ist eine eiserne Hand angebracht (15.Jh.?), die auf die eigene Gerichtsbarkeit der Stiftsherrn hinweist.
   3) Verdorrte abgehauene Hände. Auf Schloß Limburg an der Lenne (Hohenlimburg We.) hängt in der Wohnung des Kastellans ein Glaskästchen, welches eine hand enthält, die mumifiziert und von Alter fast schwarz ist. Sie soll dem Sohne eines der dortigen Grafen gehört haben u. diesem vor verschiedenen hundert Jahren abgehauen worden sein, weil er seine Mutter geschlagen hatte; letzteres ist reine Erklärungssage.
   Aehnliche Hände sind in Rees Rv., in Buchholz (welches in Pommern?) u. in einer Kirche Prags.

Der Handschuh
   Wir dürfen aber die abgehackte Hand nicht mit dem Handschuh verwechseln. Ohne Friedgebot konnte sich ein Markt überhaupt nicht entwickeln. Den Marktfrieden aber brachte zum Bewußtsein ein Roland oder ein Friedkreuz mit dem Königshandschuh; letzterer erinnerte an den Handschuh, den der König zum Zeichen bewilligter Marktfreiung den damit begnadeten Städten zusandte; vom Handabhauen ist vorerst da nicht die Rede.
   In der Stadt Neustadt im Odenwald (Gb. dgl. Hessen) steht ein großes hölzernes Kreuz, an welchem rechts ein Schwert hängt an einer kurzen Kette, während auf dem linken Querarm eine nach oben gerichtete, aus Eisenblech geschnittene hand mit dünnem Unterarm aufgenagelt ist; die Finger sind auseinander gespreizt. Wir dürfen hier also ein Marktkreuz annehmen.
   Im hist. Museum zu Kempen (Gb. dgl. Rv.) ist das alte Marktkreuz, welches während der Dauer des Marktes am Rathaus ausgesteckt wurde. Es ist ein leichtes Holzkreuz von etwa 1½m Höhe. An dem Kreuz hängt an einer kette eine Holz-Hand.
   In Kempen, wo nebenbeibemerkt Thomas von kempis 1379 oder 1380 geboren wurde, hat man also zu dessen Zeit und wohl auch noch später das Marktkreuz nur aufgesteckt für den bis auf die Stunde genau bestimmten Zeitraum des markthaltens, wie anderswo Strohwisch, Hut, Marktfahne.
(Deutsche Gaue, 26.Bd., 1925, 5. Lieferung, Nr.505-506, S.138-139)

[...] Handelsplätze wurden sicher schon in ältesten Zeiten unter einen erhöhten strafrechtlichen Schutz, den Marktfrieden, gestellt, der, von Haus aus erweiterter Kultfriede wie z.B. beim asw. disaping, später ein Ausfluß des den Kultfrieden ersetzenden Königsfriedens, sogar über dem Fremden waltete. Dem Friedensbewahrer, d.i. in jüngerer Zeit dem Herrscher, konnte ein Zoll gebühren. So wurde der Markt zur Zollstätte, seine Anlage und sein Schutz eine Finanzquelle und Vorrecht des Herrschers. Uraltes Befriedungszeichen, daher auch Wahrzeichen der befriedeten Handelsstätte ist der aufgesteckte Strohbund (ahd. wifa, mnd. wip - oder scoup, ags. scéaf), wie ja angeheftete Strohwische auch die zu Markt geführten Waren von jeher und marktfeile Pferde noch heute kennzeichnen. In christlicher Zeit tritt an die Stelle des Strohbundes oftmals das Kreuz (Marktkreuz, ags. gridcross = Friedenskreuz), an dessen Arm mitunter noch das Symbol der herrschaftlichen Verleihung des Marktrechts, der Handschuh oder eine hölzerne Hand hängt. Genauer noch als das Marktkreuz bringt die Marktfahne den königlichen Frieden zum Ausdruck, weswegen sie oft neben dem Kreuz, freilich nur temporär, vorkommt.[...]
(Amira, Karl von - Grundriss des germanischen Rechts, 1913, S.119-120)

Arm in St. Kunibert zu Köln (nach Bock)

Arme (brachia, brachialia, manus)
die Röhrknochen des Armes enthaltend, und durch die Hand entweder als rechter, oder als linker Arm gekennzeichnet. Da hier durch das Kostüm (den Ärmel) eine Individualisierung des betreffenden Heiligen nicht möglich war, so half man sich zuweilen damit, dafs man das Attribut des Heiligen von der (sonst stets gerade ausgestreckt oder segnend gebildeten) Hand halten ließ. So hält im Hallischen Heiligtumsbuche (Gang V.6) der silberne Arm "dorinne ist ein trefflich stuck vom Arme sancti Thome" ein Winkelholz, ein anderer (ebd. 12) mit einer Armröhre des Apostels Jacobus Major eine Muschel, noch ein anderer (ebd. VIII. 10) mit zwei Röhren der heil. Ursula einen Pfeil u.s.w. - Auch diese Art von Reliquiarien war sehr häufig; wir nennen zwei Arme in St. Gereon, zwei andere in St. Kunibert zu Köln, den Arm Karls des Großen im Münster zu Aachen, zwei Arme im ehemaligen Kloster zu Mettlach (XV.Jahrh.), einen Arm aus dem XVI.Jahrh. im Domschatze zu Regensburg, einen in St. Mauritz zu Münster, vier mit Silber überzogene, darunter der Arm des h. Stephanus reich mit Edelsteinen besetzt aus dem XIII.Jahrh. No.22 im Zither zu Halberstadt, den Arm des heil. Georg (Mitte des XIV.Jahrh.) im Dome zu Prag, einen silbernen mit Emaillen von 1514 zu Eichstätt, St. Walburg. Der Arm des heil. Blasius aus dem Dom, jetzt im Herzogl. Museum zu Braunschweig (Nr.60), gestiftet von der Herzogin Gertrud († 1143) oder einer noch älteren († 1077) desselben Namens, ist mit mehreren antiken Gemmen und Kameen besetzt; an den Fingern stecken 17 Ringe, Votivgeschenke, zum Teil ehemalige Trauringe, wie ihre Inschriften, z.B. "eweg", "miden tut mir liden" beweisen. Daselbst unter Nr.62 ein einfacherer hölzerner polychromierter Arm von ca. 1500, deren auch sonst, z.B. in mehreren Kirchen zu Köln, zu Halberstadt im Dome, zu Danzig in St. Marien noch oft vorkommen.
(Otte, Dr. Heinrich - Kunst-Archäologie des Deutschen Mittelalters, Erster Band, 1883, S.200-201)

Die Hand als Rechtssymbol
Hand als Rechtssvmbol ist das einfachste und natürlichste Zeichen der Gewalt. Der Handschlag war seit alters die allgemeine Bekräftiung aller Gelübde und Vertrage, denen die Sitte kein feierlicheres Symbol vorschrieb; durch den Handschlag verbanden beide Teile ihre Gewalt gegenseitig; daher die mittel-hochdeutschen Ausdrücke hantslac, laut in hant geloben. Auch die Auflassung eines Grundstückes geschah zuweilen mit blosser Hand, ohne Darreichung des Astes oder Werfen des Halmes. Bei Huldigungen nach Lehnrecht legte der Mann beide Hände zusammen; der Herr nahm sie zwischen die seinigen; zuweilen kniete jener, seine Hände dem sitzenden Herrn auf die Füsse bietend; mhd. die hant strecken, einem die hände valten, welches Symbol die Minnesänger auf den Frauendienst anwenden. [...] Die Hand schwört den Eid, sie vollbringt und hält ihn. Die Sitte war, dass der Schwörende mit der rechten Hand etwas hielt oder berührte, Männer im Heidentum den Schwertgriff, im Christentum die Reliquien; Frauen die linke Brust und den Haarzopf; Geistliche und späterhin Fürsten Brust und Herz. Traf jemand sein Vieh in fremdem Besitz und wollte es wieder erlangen, so war Handauflage nötig; er berührte vor Gericht mit der Rechten die Reliquienn, mit der linken fasste er das linke Ohr des Viehs. Im Fehmgericht wurde der heimliche Schöffengruss dadurch ausgesprochen, dass der eintretende Schöffe die rechte Hand erst auf seine linke Schulter, dann auf die des andern Schöffen legte. In vielen Fällen wird die der Hand beigelegte symbolische Verrichtung genauer durch Finger bezeichnet. Eide wurden mit Auflegung beider Vorderfinger der rechten Hand geleistet, einfacheres Gelöbnis erging mit Aufstreckung eines Fingers. Abhauen der Hand war eine Leibesstrafe.
(Götzinger, Dr. E. - Reallexikon der Deutschen Altertümer. Ein Hand- und Nachschlagebuch der Kulturgeschichte des deutschen Volkes, Leipzig 1885, S.354-355)

Der Handschuh als Rechtssymbol
Handschuh. Mit dargereichtem oder hingeworfenem Handschuh wurden bei Franken, Alamannen, Langobarden und Sachsen Güter übergeben, gleichsam ausgezogen und abgelegt. Zum Zeichen ausgebrochenen Bannes warf der König oder Richter den Handschuh hin und erklärte damit Verbrecher alles seines Gutes für verlustig. Verbreiteter als die beiden genannten Anwendungen des Handschuhes ist der im ganzen Mittelalter gebräuchliche Wurf des Handschuhes als Aufforderung zum Kampf. Endlich bezeichnet der Handschuh Verleihung einer Gewalt von seiten der Höheren auf einen Geringeren; Boten wurden durch Überreichung des Handschuhes und Stabes von Königen entsendet. Städten, welchen der Kaiser Marktrecht gibt, sendet er seinen Handschuh.
(Götzinger, Dr. E. - Reallexikon der Deutschen Altertümer. Ein Hand- und Nachschlagebuch der Kulturgeschichte des deutschen Volkes, Leipzig 1885, S.362)



 Weiterführende Quellen und Literatur (speziell) 

Otte, Dr. Heinrich - Kunst-Archäologie des Deutschen Mittelalters, Erster Band, 1883
Götzinger, Dr. E. - Reallexikon der Deutschen Altertümer. Ein Hand- und Nachschlagebuch der Kulturgeschichte des deutschen Volkes, Leipzig 1885 Amira, Karl von - Grundriss des germanischen Rechts, 1913, S.119-120
Deutsche Gaue, 26.Bd., 1925, 2. Lieferung, Nr.495-496, S.41
Deutsche Gaue, 26.Bd., 1925, 5. Lieferung, Nr.505-506, S.138-139
Funk, Wilhelm - Muntattafeln und Burgfriedenszeichen, in: Alte deutsche Rechtsmale. Sinnbilder und Zeugen deutscher Geschichte, Berlin-Bremen 1940, S.143-150
Petzet, Michael - Stadt-u Landkreis Kempten, in: Bayer.Kunstdenkmale, München 1959, S.134
Riebeling, Heinrich - Historische Rechtsmale in Hessen, 1988
Staniczek, Peter - Die Handkreuze in Elm
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