Im Klosterhof in Blaubeuren steht ein alter verwitterter Stein in Form eines Tisches, der als Asylstein
gilt, 0,75m hoch, oben 0,60m breit und 0,50m stark. Der Stein hat offenbar nie die Form eines Kreuzes gehabt. (Ernst 1934)
[...] Ob mit dem Reutlinger Asylrecht einige schon zum ehemaligen reichsstädtischen Gebiet gehörige Punkte des Bezirks Reutlingen in einem gewissen
Zusammenhang standen, ist fraglich. So steht heute noch im Pfarrhof in Betzingen ein Freistein,
welcher den Verbrecher, der ihn erreichte und sich darauf setzte, auf 24 Stunden frei machte, sich jedoch der Form nach sowohl von dem im Klosterhof von
Blaubeuren noch vorhandenen angeblichen Asylstein als auch von dem bei Baumann, Geschichte des Allgäus II S.326
abgebildeten Freistein zu Ebenhofen unterscheidet, welch
letzterer übrigens die bekannte Form der zum Andenken für Erschlagene an Landstraßen errichteten Steinkreuze, sogenannten Martern, hat. [...]
Ins Asyl des Klosters Blaubeuren konnte aufgenommen werden, wessen "Handel kain Mordt noch Kürchen
Bruch" war; der Betreffende sollte auch "kain geweiht Person geschlagen haben, dann er war bennig und würd im die Fryung nit mittailt". [...]
Auch dem in das Asyl des Klosters Blaubeuren Aufzunehmenden wurden die Waffen ("die Wör") abgenommen und zurückbehalten.
Sage:
Quellen und Literatur:
• Drück, Dr. Th. - Das Reutlinger Asylrecht, in: Württembergische Vierteljahreshefte für Landesgeschichte, IV.Jahrgang, 1895, S.1-58
•Ernst, Max - Alte Steinkreuze in der Umgebung Ulms, in: Mitteilungen des Vereins für
Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben, Heft 29, 1934, S.36, Nr.70
•Gerth, Sven - Von mittelalterlichen Asylen, Asylkreuzen und -steinen, in: Pomniki dawnego prawa, Band 2, Juli 2008, S.44-61
• recherchiert und bebildert von Karl-Heinz Nitschke, Mögglingen (Fotos von Mai 2008)