Brandenburg
Lkr. Elbe-Elster
Foto: Sommer |
Foto: Sommer (2005) |
Scharnweber (1929) |
Foto: Lehmann Quelle: Archiv BLDAM |
PLZ:
03249GPS:
N 51° 41.265', O 13° 38.868'Standort:
Südlich des Ortes an der Straße nach Finsterwalde, vor Grundstück Nr.22.Größe / Material: Höhe 42cm / Granitfindling.
Geschichte: Südlich des Ortes, 1,50m östlich an der Straße nach Finsterwalde, vor dem Grundstück Nr.22. Vorderseite
abgeflacht, Rückseite gerundet. Orientierung: N-S, Schauseite: W. Linke Seite gleichbreites lateinisches Kreuz, Querbalken: 21cm, H: noch 35cm, Breite: 7cm;
rechte Seite Dolch oder Säbel, Länge: noch 26cm,
Parierstange: 12cm. Höhe: 42cm. Kreuz und Säbel schwarz ausgemalt.
Eingesetzt in Zementsockel; jüngere Beschädigungen an der Nordseite. Gefärdung durch Straßenverkehr.
Nach einem Totschlag 1595 aufgestellt als Erinnerungsmal. Zusammengehörigkeit nicht gesichert! (R. Scharnweber).
Im Jahre 1595 verstarb ein in einem Dorfe der Gegend Sonnewalde ansässig gewesener Lehnsbauer. Derselbe hinterließ einen Sohn mit
Vornamen Hieronymus als einzigen Lebenserben. Bald nach dem Tode dieses vorgenannten Bauern kam der in die Fremde gegangene und als
verschollen angesehene Bruder des Erblassers in die Heimat zurück. Er fand seinen neffen im Besitz des Lehnshofes, an den er glaubte Forderungen
zu haben, deren Begleichung er verlangte.
Es kam hierüber zu ernsten Zerwürfnissen zwischen Onkel und Neffen, so daß das Gericht, das sich damals in Sonnewalde befand, zur
Schlichtung der Erbstreitigkeiten angerufen wurde. Als beide Parteien dicht vor dem Kirchhainer Tore der damals befestigten Stadt
Sonnewalde zusammentrafen, um gemeinsam zur Gerichtsstelle zu gehen, gerieten sie wiederum in Streit, bei dem der jähzornige Neffe Hieronymus
seinen Onkel durch zwei Stiche mit dem Brotmesser tödete.
In solch schweren Kriminalfällen war es in der Niederlausitz früher üblich, die höchste Gerichtstafel, die einmal monatlich in
Dresden tagte, um eine Sentenz anzugeben.
Diese Gerichtstafel entschied im Monat September 1595: "Hat Inquisit bekennt und gestanden, daß er Hieronymus X. seines Vaters Brudern,
als er nach Sonnewalde gehen und ihm, den Gefangenen, verklagen wollte, nachgefolget und Ihm mit seinem Brost Messer zweene Stiche zum
Herzen, davon er alsbald gestorben, zugefüget. Da nun der Entleibte gewiß und in Wahrheit todt aufgefunden worden und der Gefangene würde
auf seinem Bekenntnüß vor Gericht freywillig verharren oder deß sonsten wie recht überwiesen, so möchte er von wegen solcher begangenen und
bekannten Mordthat lebendig zur Freymbstatt geschleifft und folgends mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode gestrafft werden"
Das Urteil fiel der Sentenz gemäß aus, es wurde vollzogen und zur Erinnerung an die Jähzornstat ein Denkstein am Tatorte errichtet. R. Schwarnweber 1929, 143f.
(nach Hennecke). (Neuber / Wetzel 1982)
Sage: Vor über 350 Jahre starb in einem Dorfe bei Sonnewalde ein Lehnsbauer. Er hinterließ einen Sohn als einzigen Leibeserben. Bald
nach dem Tode des Bauern kam der in die Fremde gegangene Bruder des Erblassers in die Heimat zurück. Er fand seinen Neffen
im Besitz des Hofes, an den er glaubte Forderungen zu haben, deren Begkeichung er verlangte. Es kam hierüber zu ernsten
Zerwürfnissen zwischen Oheim und Neffen, so daß das Gericht in Sonnewalde zur Schlichtung angerufen wurde. Als beide Parteien
an dem angesetzten Gerichtstage vor dem Kirchhainer Tor zusammentrafen, um gemeinsam zur Gerichtsstelle zu gehen, gerieten
sie wiederum in Streit, bei dem der jähzornige Neffe seinen Oheim durch zwei Stiche mit dem Brotmesser tötete. Das höchste
Gericht der Niederlausitz in Dresden verurteilte den Möder zum Tode durch das Schwert, nachdem er vorher gepeinigt und zur
Richtstätte geschleift worden wäre.
Quellen und Literatur:
Zur Erinnerung an diese Mordtat wurde ein Denkstein am Tatort errichtet, der ein Kreuz und daneben ein Messer zeigt.
• Mielecke, W. - Aus Sonnewaldes alten Tagen (Gedenkstein an eine Mordtat, in: Der Heimatwanderer, Luckau 1926, Nr.8
• Mielecke, W. - Über ein bisher unbeachtet gebliebenes steinernes Zeugnis mittelalterlichen Rechts in Sonnewalde. in: Der Heimatwanderer Nr.12, 10.1.1927
• Scharnweber, Robert - Die Kreuzsteine des Luckauer Kreises, in: Niederlaus. Mitt. 19, S.142-144
• Scharnweber, R. / Jungrichter, O. - Sagen, Anekdoten und Schnurren aus dem Kreise Luckau, N.-Lausitz, Berlin-Adlershof 1933, S.84
• Scharnweber, Robert - Sind die Steinkreuze im Kreise Luckau Sühnekreuze? In: Heimatkalender für den Kreis Luckau 29. (28.Jg.), Kirchhain N.-L. 1939, S.77
• Marschalleck, K.-H. - Urgeschichte des Kreises Luckau (Niederlausitz), Kirchhain N.-L. 1944, S.197, Anm.163
• Saal, W. - Geschichte der Steinkreuze im Kreis Finsterwalde. Ergänzende Bemerkungen von Walter Saal, Merseburg. In: Finsterwalder Wochenzeitung,
3.Jg., Nr.32 vom 9.8.1963, S.4
• Neuber, Dietrich / Wetzel, Günter - Steinkreuze und Kreuzsteine: Inventar Bezirk Cottbus, 1982, S.65-66, Nr.87
• Kieburg, H. - Der Kreuzstein von Sonnewalde, in: Sonnewalder Heimatblätter, 3/2003, S.72-73
• Petzel, M. / Wetzel, G. - Geschützte Bodendenkmale der Bezirke Potsdam, Cottbus und Frankfurt/O, Teil 2: Bezirk Cottbus, 1987, S.39
• Ortsakte BLDAM mit Foto von E. Lehmann (um 1925)
• recherchiert von Robert Ache, Cottbus
• Ergänzungen von Detlef Sommer, Wünsdorf (Fotos von März 2009, 2007, 2005) und Günter Wetzel (Foto von 1972)
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