Deutschland Brandenburg Lkr. Elbe-Elster

Sonnewalde


Zustand 2007
Foto: Sommer

seitliche Ansicht
Foto: Sommer (2005)

Zeichnungbei
Scharnweber (1929)

Zustand um 1925
Foto: Lehmann
Quelle: Archiv BLDAM

PLZ: 03249

GPS: N 51° 41.265', O 13° 38.868'

Standort: Südlich des Ortes an der Straße nach Finsterwalde, vor Grundstück Nr.22.

Größe / Material: Höhe 42cm / Granitfindling.

Geschichte: Südlich des Ortes, 1,50m östlich an der Straße nach Finsterwalde, vor dem Grundstück Nr.22. Vorderseite abgeflacht, Rückseite gerundet. Orientierung: N-S, Schauseite: W. Linke Seite gleichbreites lateinisches Kreuz, Querbalken: 21cm, H: noch 35cm, Breite: 7cm; rechte Seite Dolch oder Säbel, Länge: noch 26cm, Parierstange: 12cm. Höhe: 42cm. Kreuz und Säbel schwarz ausgemalt.
Eingesetzt in Zementsockel; jüngere Beschädigungen an der Nordseite. Gefärdung durch Straßenverkehr.
Nach einem Totschlag 1595 aufgestellt als Erinnerungsmal. Zusammengehörigkeit nicht gesichert! (R. Scharnweber).
Im Jahre 1595 verstarb ein in einem Dorfe der Gegend Sonnewalde ansässig gewesener Lehnsbauer. Derselbe hinterließ einen Sohn mit Vornamen Hieronymus als einzigen Lebenserben. Bald nach dem Tode dieses vorgenannten Bauern kam der in die Fremde gegangene und als verschollen angesehene Bruder des Erblassers in die Heimat zurück. Er fand seinen neffen im Besitz des Lehnshofes, an den er glaubte Forderungen zu haben, deren Begleichung er verlangte.
Es kam hierüber zu ernsten Zerwürfnissen zwischen Onkel und Neffen, so daß das Gericht, das sich damals in Sonnewalde befand, zur Schlichtung der Erbstreitigkeiten angerufen wurde. Als beide Parteien dicht vor dem Kirchhainer Tore der damals befestigten Stadt Sonnewalde zusammentrafen, um gemeinsam zur Gerichtsstelle zu gehen, gerieten sie wiederum in Streit, bei dem der jähzornige Neffe Hieronymus seinen Onkel durch zwei Stiche mit dem Brotmesser tödete.
In solch schweren Kriminalfällen war es in der Niederlausitz früher üblich, die höchste Gerichtstafel, die einmal monatlich in Dresden tagte, um eine Sentenz anzugeben.
Diese Gerichtstafel entschied im Monat September 1595: "Hat Inquisit bekennt und gestanden, daß er Hieronymus X. seines Vaters Brudern, als er nach Sonnewalde gehen und ihm, den Gefangenen, verklagen wollte, nachgefolget und Ihm mit seinem Brost Messer zweene Stiche zum Herzen, davon er alsbald gestorben, zugefüget. Da nun der Entleibte gewiß und in Wahrheit todt aufgefunden worden und der Gefangene würde auf seinem Bekenntnüß vor Gericht freywillig verharren oder deß sonsten wie recht überwiesen, so möchte er von wegen solcher begangenen und bekannten Mordthat lebendig zur Freymbstatt geschleifft und folgends mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode gestrafft werden"
Das Urteil fiel der Sentenz gemäß aus, es wurde vollzogen und zur Erinnerung an die Jähzornstat ein Denkstein am Tatorte errichtet.
R. Schwarnweber 1929, 143f. (nach Hennecke). (Neuber / Wetzel 1982)

Sage: Vor über 350 Jahre starb in einem Dorfe bei Sonnewalde ein Lehnsbauer. Er hinterließ einen Sohn als einzigen Leibeserben. Bald nach dem Tode des Bauern kam der in die Fremde gegangene Bruder des Erblassers in die Heimat zurück. Er fand seinen Neffen im Besitz des Hofes, an den er glaubte Forderungen zu haben, deren Begkeichung er verlangte. Es kam hierüber zu ernsten Zerwürfnissen zwischen Oheim und Neffen, so daß das Gericht in Sonnewalde zur Schlichtung angerufen wurde. Als beide Parteien an dem angesetzten Gerichtstage vor dem Kirchhainer Tor zusammentrafen, um gemeinsam zur Gerichtsstelle zu gehen, gerieten sie wiederum in Streit, bei dem der jähzornige Neffe seinen Oheim durch zwei Stiche mit dem Brotmesser tötete. Das höchste Gericht der Niederlausitz in Dresden verurteilte den Möder zum Tode durch das Schwert, nachdem er vorher gepeinigt und zur Richtstätte geschleift worden wäre.
Zur Erinnerung an diese Mordtat wurde ein Denkstein am Tatort errichtet, der ein Kreuz und daneben ein Messer zeigt.

Quellen und Literatur:
Mielecke, W. - Aus Sonnewaldes alten Tagen (Gedenkstein an eine Mordtat, in: Der Heimatwanderer, Luckau 1926, Nr.8
Mielecke, W. - Über ein bisher unbeachtet gebliebenes steinernes Zeugnis mittelalterlichen Rechts in Sonnewalde. in: Der Heimatwanderer Nr.12, 10.1.1927
Scharnweber, Robert - Die Kreuzsteine des Luckauer Kreises, in: Niederlaus. Mitt. 19, S.142-144
Scharnweber, R. / Jungrichter, O. - Sagen, Anekdoten und Schnurren aus dem Kreise Luckau, N.-Lausitz, Berlin-Adlershof 1933, S.84
Scharnweber, Robert - Sind die Steinkreuze im Kreise Luckau Sühnekreuze? In: Heimatkalender für den Kreis Luckau 29. (28.Jg.), Kirchhain N.-L. 1939, S.77
Marschalleck, K.-H. - Urgeschichte des Kreises Luckau (Niederlausitz), Kirchhain N.-L. 1944, S.197, Anm.163
Saal, W. - Geschichte der Steinkreuze im Kreis Finsterwalde. Ergänzende Bemerkungen von Walter Saal, Merseburg. In: Finsterwalder Wochenzeitung, 3.Jg., Nr.32 vom 9.8.1963, S.4
Neuber, Dietrich / Wetzel, Günter - Steinkreuze und Kreuzsteine: Inventar Bezirk Cottbus, 1982, S.65-66, Nr.87
Kieburg, H. - Der Kreuzstein von Sonnewalde, in: Sonnewalder Heimatblätter, 3/2003, S.72-73
Petzel, M. / Wetzel, G. - Geschützte Bodendenkmale der Bezirke Potsdam, Cottbus und Frankfurt/O, Teil 2: Bezirk Cottbus, 1987, S.39
Ortsakte BLDAM mit Foto von E. Lehmann (um 1925)
recherchiert von Robert Ache, Cottbus
Ergänzungen von Detlef Sommer, Wünsdorf (Fotos von März 2009, 2007, 2005) und Günter Wetzel (Foto von 1972)


Sühnekreuze & Mordsteine