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ID25
Land/BundeslandDeutschland / Baden-Württemberg
OrtEllwangen (I)
Regionkeine Angabe
Jahr1456
Datum10. Juli
WallfahrtsortAachen
WallfahrtsortEinsiedeln
Steinkreuzsetzunggefordert
Vertragstext1465 Juli 10 (mittwuchen vor St. Margarethen der hailigen junckfrawen tag)
Ulrich von Hopping, Statthalter, Kustos und Chorherr zu Ellwangen als Gemeiner, Rudolf von Bopffing, Konrad Binder und Hans Ziegler von Dillingen (Dilling), beide Bürger zu Ellwangen, einerseits sowie Albrecht Vnpawen, Amman, Valentin Töppler, Schultheiß, und Heinrich Lonysen, Bürger und des Gerichts zu Ellwangen, andererseits, Zusätze, entscheiden zwischen Ulrich von Tann, Klaus Schel, Heinz Schel, alle Bürger zu Ellwangen, Hans Smid von Schnaitheim (Snaithein) und Hans Töppler von Zell, Verwandten des + Klaus Elwanger von Zell und Vertreter seiner Witwe und seiner Kinder einerseits sowie Kunz Spag (Spag Concz) von Weiler (vom wyler ob Zelle) andererseits: Spag hat Elwanger schwer verwundet. Die Verwandtschaft behauptet, dieser sei daran gestorben, Spag führt den Tod auf das Wechselfieber (des kalten siechtags und frörers) zurück. Unter Ausklammerung der Rechte von Elwangers Leibherrn verpflichten die A. Spag zu folgenden Leistungen: 1) In Jahresfrist haben er oder sein Vertreter eine Wallfahrt nach Aachen (Ach) und eine zweite nach Einsiedeln (zu den Aynsideln) nachzuweisen. 2) Spag hat in Jahresfrist bei Zell ein 5 Schuh hohes und 3 Schuh breites Steinkreuz zu setzen. 3) Er hat in Vierteljahresfrist in der Pfarrkirche zu Zell an einem Sonntag Elwangers Begräbnis mit 20 Priestern in gen. Form zu begehen, wobei er selbst eine einpfündige, seine 24 Begleiter eine halbpfündige Kerze tragen und mit ihrer Opfergabe auf den Altar legen sollen. 4) Falls Ellwangers Sohn lebt und heimkehrt, hat ihm Spag 12 fl rh Abtrag zu geben. - Nach Erfüllung dieser Auflagen sind die Tat und ihre Begleitumstände gerichtet und geschlichtet. Sr.: 1) Ulrich von Hopping, Statthalter, als Gemeiner, 2) Rudolf von Bopffing auf seiten Spags und 3) Valentin Töppler auf seiten Elwangers für sich und die übrigen Tädingsmänner

Ausf. Perg. - 3 Sg. abg. - Rv.: Claus Elwanger ...
Prov. Fürstpropstei Ellwangen
RSig.: N. 16.; Lad. 383. 10
ASig.: B 397 Bü. 408
Literaturstellehttp://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-553065
Steinkreuzgröße5 Schuh hoch / 3 Schuh breit (150:90)


Sühnekreuze & Mordsteine