Infos & Übersicht
Die Denkmalwürdigkeit eines Kulturdenkmals wird durch das öffentliche Interesse an seiner Erhaltung bestimmt. Um Denkmale als Zeugen der kulturellen Vergangenheit zu schützen, muß das "öffentliche Interesse" laut Denkmalschutzgesetz entweder wissenschaftlich, künstlerisch oder heimatgeschichtlich begründet werden. Dies definiert die Denkmalfähigkeit.
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