Gołaszyn / Lindau


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Abbildung bei
Hellmich (1909)

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Standort: Bei der Dorfstraße am Wiesenhang, kurz hinter dem Abzweig von der Straße Nowe Miasteczko (Neustädtel) – Nowa Sól (Neusalz).

Größe / Material: 69:50:21 / Konglomerat

Geschichte: Das Kreuz von Lindau stammt vielleicht aus dem Jahre 1438. Denn in den Archiven zu Deutsch-Wartenberg hat sich eine Urkunde vom 7. Juli dieses Jahres gefunden über einen Streit zwischen den Herrn von Rechenberg, den Gerichtsherrn von Borau und denen von Neustädtel wegen ihrer Zuständigkeit. Es heißt dort, daß Herzog Heinrich bekennt, daß vor ihn gekommen sind die Rechinberger zu Borow gesessen an einem und die Berger und Tawchsdorfer zur Newinstadt gesessen mit den Newinstetirn am anderen Teile und an ihn mächtig geworden sind wegen etlicher Zwietracht in Folge eines zu Linden geschehenen Totschlages. Der Herzog erkennt für Recht, daß man das Leichzeichen des Toten gen der Linde in das Gericht antworten solle, "do man den wunden awsgenomen hat". Dann soll sein Landgericht zu Freystadt über den Kompetenzkonflikt, wie man heute sagen würde, entscheiden. Die Tat ist also in Lindau geschehen, und wahrscheinlich ist das Kreuz an den Tatort, wie üblich gesetzt worden.
Das Leichzeichen, von dem in der Urkunde die Rede ist, war zuweilen nur ein blutiges Kleidungsstück; aber auch die Hand wurde dem Toten vielfach abgelöst. Erfolgte die Versöhnung zwischen den Parteien, so reichte einer der Hinterbliebenen diese Hand dem Täter über das offene Grab hinweg, der sie dann hineinfallen ließ, so daß sie mit begraben wurde.
Im Rathaus in Freystadt wird eine mumifizierte Hand aufbewahrt. Ein Dokument soll beurkunden, dass es die Hand einer Bandstifterin sei, deren Tat einen großen Teil der Stadt zum Opfer fiel. Ist daran kein Zweifel, so ist der Verbrecherin damals wahrscheinlich als Teilstrafe die Hand abgeschlagen worden. Möglich wäre allerdings auch, daß es sich um ein solches beschriebene Leichzeichen handelt, das mangels Einigung nicht wie sonst mit begraben worden ist. (Hellmich 1926)

Sage: Angeblich für den Mord an zwei Fleischern oder Schwarzviehändlern. (Kutzer 1909/10)

Quellen und Literatur:
Hellmich, Max - Aufruf zur Mitteilung von Nachrichten über das Vorkommen von Steinkreuzen in Schlesien, in: "Schlesische Geschichtsblätter", 2.Jg., 1909, Nr.3, S.64 (Foto)
Kutzer, Paul - Alte Steinkreuze in Schlesien, in: "Schlesische Heimat-Blätter. Zeitschrift für schlesische Kultur.“ 3.Jg., 1909/10, Nr.17, S.447
Hellmich, Max - Steinerne Zeugen mittelalterlichen Rechtes in Schlesien, Steinkreuze, Bildstöcke, Staupsäulen, Galgen, Gerichtstische. Liegnitz 1923, S.28 und Tafel VIII
Hellmich, Max - Rechtsaltertümer in den Kreisen Grünberg und Freystadt, in: Heimatkalender für die Kreise Grünberg und Freystadt auf das Jahr 1927, erschienen 1926, S.40-41
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Aktuelle Aufnahme von Marek Moson, Breslau, Mai 2007
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Sühnekreuze & Mordsteine