Österreich Niederösterreich Bezirk Gmünd

Loimanns


Abbildung bei
Paul (1975)

PLZ: A-3874

GPS: N 48° 56.475', O 15° 4.083'

Standort: Etwa ein Kilometer nordnordwestlich im Walde, an einer Stelle, an der die Gemeinden Loimanns, Reitzenschlag und Litschau zusammentreffen.

Größe / Material: Granit

Geschichte: [...] Das Volk jedoch dürfte der ersten Legende glauben, denn das Kreuz, das dann ein Sühnekreuz wäre, wird noch heute mit Blumen und Windlicht geschmückt.
Auch nach den vorhandenen Landgerichtsakten war hier keine Grenzmarke nötig gewesen. Loimanns wie Reitzenschlag, letzteres 1369 erstmals erwähnt, gehörte mit 14 Lehen zur Herrschaft Litschau, deren Gebiet sich bis Eisgarn erstreckte. Selbst nach der Teilung der Grafschaft Litschau durch die Puchheimer in die drei Herrschaftsbezirke Litschau, Illmau und Heidenreichstein / Thaya im Jahre 1391 bestand an der Stelle des Kreuzes keine Grenze. (Paul 1975)

Sage: 1. Einst war von der Gerichtsbarkeit zu Litschau ein Kirchenschänder dem Volke zur Steinigung überlassen. Das Urteil bestimmt, daß er zwischen Reihen von Menschen, die ihn mit Steinen bewerfen konnten, bis zur Gemeindegrenze von Litschau gegen Reitzenschlag laufen mußte. Kam er heil dort an, war sein Verbrechen gesühnt und er wieder frei. Es kam aber anders. Als der Verurteilte auf den Galgenhügel gebracht wurde, war bereits viel Volk da. Große und kleine Steine in den Händen, wartete es auf das Zeichen zum Beginn - und schon flogen die ersten Steine los; eine wilde Treibjagd hob an. In wahnsinnigem Tempo stürzte der Verurteilte davon, den Abhang hinab, der Gemeindegrenze zu. Hinter ihm die wütende Menge. Kurz vor dem rettenden Ziel stürzte er und wurde vom Steinhagel tödlich getroffen. Man begrub ihn an Ort und Stelle. Zum Gedenken an diesen zu Tode gesteinigten Sünder wurde über dem Grab ein Steinkreuz errichtet.
2. Ein zum Tode verurteilter Übeltäter wurde beim "Galgenkreuz" in Loimanns (einem Bildstock) freigelassen und sollte seiner Strafe ledig sein, wenn er lebend die Ortsgrenze überschreiten könne. Der Verurteilte rannte um sein Leben in Richtung Reitzenschlag, verfolgt von einer wütenden Menge, die ihn mit Steinen bewarf. An der Stelle des Kreuzes soll er tot zusammengebrochen und dort begraben worden sein.
Eine andere Version (Propst Biedermann) meint jedoch, das Kreuz habe als Grenzmarke der drei genannten Gemeinden schon bestanden und der Verbrecher habe versucht, diese Grenze zu erreichen, sei aber schon getötet worden, ehe ihm dies gelang.

Quellen und Literatur:
Paul, Ada - Steinkreuze und Kreuzsteine in Österreich, 1975, S.43
Erlebnisführer der Gemeinde Litschau


Sühnekreuze & Mordsteine