Deutschland Nordrhein-Westfalen Lkr. Lippe

Biemsen-Ahmsen


Abbildung bei
Brockpähler (1963)

PLZ: 32107

GPS: N 52° 5,032', O 8° 44,583'

Standort: Im Stadtarchiv von Bad Salzuflen im Keller

Größe / Material: 88:66:6-8 / Sandstein

Geschichte: Der Stein stand bis vor ein paar Jahren noch am alten Wirtshaus in Ahmsen. Durch Bauarbeiten an der BAB A2 wurde das Wirtshaus abgerissen und der Stein nach Bad Salzuflen verbracht. Er befindet sich jetzt im Stadtarchiv von Salzuflen im Keller.

Gut 2km östlich von Herford liegt hart an der westfälisch-lippischen Grenze, kurz vor der Auffahrt zur Autobahn, ein altes Wirtshaus, der "Ahmser Krug", jetzt "Neuer Krug" geheißen. Hier wurden in der Nacht vom 17. zum 18. Juni 1724 der Wirt und seine Frau und drei weitere Personen von Räubern ermordet. An die Tat erinnert ein Gedenkstein, der vor dem Hause unter der sogenannten Zwillingslinde steht. Maße: 88x66x6-8cm.
Die Inschrift lautet:
Hier Ruhen 5 Per
sohnen, So Anno 1724
Nachts vom 17. Auf Den 18.
Juny Im Amser Krug Über
fallen Und Jammerlich
Ermordet Worden
Als
Simon Heinrich Beckmann
Mit Seiner Frau Gewes
ener Newen Krueger
Desen Knecht, Magt
Und Ein Schaffer
Die Morder Sein
Nicht Entdeckt.
Der Stein ist ein Grabstein, der den Toten auf dem Friedhof der Münstergemeinde in Herford gesetzt wurde, wo sie ihre gemeinsame Ruhestätte fanden. Als der Friedhof um 1850 geräumt und der Bestand an Grabmälern verkauft wurde, kam das Denkmal nach dem Ahmser Krug, wo es zunächst beim Bau eines Spülsteins mitverwendet wurde. Erst später ist es bei Umbauarbeiten entdeckt und an seinen jetzigen Platz gestellt worden.
Im ältesten Kirchenbuche der Münstergemeinde werden die Namen der Toten wie folgt angegeben: Simon Heinrich Beckmann, 27 Jahre alt, seine Frau Anna Elisabeth geb. Ebbmeyer, 33 Jahre, die 22 Jahre alte Magd Anna Ilsabein Pameyer, der Knecht Johann Hermann auf dem Schilde, 19 Jahre und der Ahmser Schäfer Caspar Risenbeck, 46 Jahre alt. Er hatte in der Nähe des Hauses bei seinen Schafen in der Hürde geschlafen und war zu Hilfe geeilt. (Brockpähler, 1963)

Sage:

Quellen und Literatur:
Brockpähler, Wilhelm - Steinkreuze in Westfalen, 1963, S.70
Becker, Ansgar - Der "Neue Krug" in Ahmsen, in: Jahrbuch Bad Salzuflen 1997, hrg. von Franz Meyer, Uwe Rottkamp und Stefan Wiesekopsieker, Bielefeld 1996, S.139-145
recherchiert und bebildert von Gunter Marx, Löhne und Franz Mayer vom Stadtarchiv Bad Salzuflen



Der "Neue Krug" in Ahmsen
Autobahnerweiterung beendet dreihundertjährige Gasthaustradition
von Ansgar Becker

   Als am 30. November 1973 der "Neue Krug" in Ahmsen für immer geschlossen wurde, verschwand nicht nur ein beliebtes Ausflugsziel für viele Salzufler und Herforder, sondern auch einer der ältesten Gasthöfe Lippes. Die Schließung dieses traditionsreichen Kruges1) soll hier zum Anlaß genommen werden, sich mit seiner über dreihundertjährigen Geschichte auseinanderzusetzen. Dies geschieht im folgenden auf der Grundlage von Archivunterlagen (Urkunden und Akten) und anhand von mündlichen Informationen, die der Verfasser dankenswerter Weise von Karl Büxten, dem letzten Eigentümer und Betreiber des Kruges, erhielt.

Gründung und Konzessionierung des Kruges im Jahre 1664

   Die Geschichte des Ahmser Kruges läßt sich anhand der überlieferten Dokumente bis in das Jahr 1664 zurückverfolgen. In diesem Jahr erteilte "Herman Adolff Graff undt Edler Herr zur Lippe" der "Margretha Gertruth Westphalen, Fraw [= Frau] von Exterde zu Herberhausen", eine Konzession zur Errichtung eines "Newen [= neuen] Kruges", der später auch unter der Bezeichnung "Zum grünen Jäger" firmierte.2) Der Platz, auf dem der Krug errichtet wurde, gehörte zum Gut Ahmsen, das sich im Besitz ihres Mannes, Bernhard Simon von Exterde, befand.

Ausriß aus der von Graf Hermann Adolf unterzeichneten Konzessionsurkunde von 1664, dem ältesten Dokument zur Geschichte des "Neuen Kruges".

   In dieser ersten Konzession war ausdrücklich festgelegt worden, daß Frau von Exterde und ihre Erben gegen Entrichtung einer Akzise und "Tranksteur" sowohl "Minder" [= Mindener] Bier als auch selbst gebrautes Bier "verzapfen" konnten.2) Ob die Akzise jedoch tatsächlich an die Rentkammer in Detmold gezahlt wurde, erscheint zumindest fraglich; denn bereits 1665 befreite der Landesherr den Ahmser Krüger weitgehend von seinen Zahlungsverpflichtungen,4) ab 1668 verzichtete er vollkommen auf die Akzise, die sich auf drei Taler jährlich belaufen hätte. Die Abgabenbefreiung war zeitlich begrenzt und beschränkte sich auf die Lebenszeit der Gründer des Kruges, Bernhard Simon von Exterde und dessen Frau Margretha Gertruth.5) Über die Gründe, warum der Landesherr zunächst auf die jährlichen Einnahmen aus dem Krug verzichtete, kann nur spekuliert werden: Vielleicht war er dem Besitzer des Gutes Ahmsen aus persönlichen Gründen besonders gewogen und drückte mit dem Verzicht auf die Akzise seine Dankbarkeit aus, oder er erließ die Abgaben, damit der Krug zunächst einmal wirtschaftlich Fuß fassen konnte. Schließlich hatte der Landesherr kein Interesse an einer schnellen Schließung des Gasthofes, denn dadurch wären ihm ja auf Dauer sichere Einnahmen verlorengegangen.

   Für diese Annahme spricht die Tatsache, daß der für das Deutsche Reich so verheerende Dreißigjährige Krieg (1618-1648) noch keine 20 Jahre zurücklag und sich die Wirtschaft sowie die demographische Entwicklung der Bevölkerung nur sehr langsam erholte.6) Denn die Lage des Kruges versprach durchaus eine positive Entwicklung, lag der Gasthof doch an einem Nebenstrang des Fernhandelweges, der von den Niederlanden nach Leipzig führte.7)

   Fraglich bleibt auch, ob der Besitzer des Gutes Ahmsen, Bernhard Simon von Exterde, den Krug zumindest in der Anfangszeit selbst betrieben hat. Der erste nachweisbare Pächter des "Grünen Jägers" war der Krüger Simon Henrich Beckman, der den Krug samt dem dazugehörenden Garten und Ackerlande 1723 auf vier Jahre pachtete. Dabei betrug der jährlich an die Familie von Exterde zu entrichtende Pachtzins 30 Taler.8)

   Neben den vertraglich festgeschriebenen Pachtzinsen, ist der Kontrakt unter zwei weiteren Aspekten interessant. Zum einen hatte sich nämlich die Palette des Getränkeangebots erheblich erweitert. Der Gast konnte nun zwischen vier Biersorten (seibstgebrautes, Mindener, Horner und Paderborner Bier), Wein und Branntwein wählen. Die Tatsache, daß neben dem bis dahin allein dominierenden Bier jetzt auch der hochprozentige Branntwein eine wichtige Rolle spielte, war eine indirekte Folge des Dreißigjährigen Krieges. Denn Branntwein gehörte in den Söldnerarmeen des 17. Jahrhunderts zu den alltäglichen Getränken.9) Zum anderen verweist der Pachtvertrag auf wichtige ökonomische Gesichtspunkte. Der Krüger war nämlich nicht nur Gastwirt, sondern auch Landwirt wobei die Arbeit in der Landwirtschaft teilweise die Arbeit im Gasthof an Intensität übertreffen konnte.10) Mit einbezogen in die Landwirtschaft war die Haltung von Rindvieh, Schweinen und Hühnern. Neben der Nutzung der täglichen anfallenden Tierprodukte (Milch und Eier), wurde das Vieh vor allem für die Haus-Schlachtung gehalten. Es diente somit einerseits zur Eigenversorgung und andererseits zur Beköstigung der Gäste.

   Daß ausgerechnet die Krüger in der Lage waren, Großvieh zu halten, obwohl dies ihrer Steifung in der hierarchisch strukturierten bäuerlichen Gesellschaft nicht entsprach - die Krüger gehörten zur Gruppe der Kleinkötter, die in der Regel nur über geringen Grundbesitz verfügten -, war auf das Privileg des Branntweinbrennens zurückzuführen. Denn als Rückstand beim Brennvorgang blieb die sogenannte Schlempe, ein nährstoffreicher Getreidebrei, der ein wertvolles Rinderfutter darstellte und dessen Vorhandensein quasi die fehlenden Weidegründe für das Großvieh ersetzte.11)

   Neben die Landwirtschaft trat zusätzlich noch der Handel mit den sogenannten Hökerwaren (vor allem Öl Tran,Tabak, Zucker und Kaffee).12) Für den Pachtvertrag von 1723 war der Warenhandel allerdings auf Tabak und Pfeifen beschränkt. Eine allgemeine Kombination von Gaststätten und Kolonialwarenhandlungen setzte sich erst ab dem 19. Jahrhundert durch.13) Im Dorfkrug zu Ahmsen war zu diesem Zweck extra ein kleiner Laden eingerichtet worden, der nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs an den Bäcker Heidemann verpachtet war und der bis kurz vor Aufgabe des Kruges existierte.

   Als fest zum Alltag gehörend, etablierte sich neben dem "offiziellen Hökerwarenhandel" der Tauschhandel zwischen Bauern und Krügern, bei dem bäuerliche Produkte gegen Alkohol den Besitzer wechselten.14)

Über "unmenschliche Mordthaten" am 17./18. Juni 1724

   Damit aber zurück zum persönlichen Schicksal des Krügers Simon Henrich Beckman, das zugleich das dunkeiste Kapitel des Dorfkruges beschreibt. Denn nicht ganz ein Jahr, nachdem der Krüger den Gasthof übernommen hatte, wurden er, seine Frau, eine im Haus tätige Magd und ein Knecht sowie ein unbeteiligter Schäfer, der zufällig auf dem Gelände des Kruges sein Lager aufgeschlagen hatte, auf brutalste Weise ermordet.15) Um dem Leser ein plastisches Bild des Tathergangs zu vermitteln, soll hier im folgenden in einer längeren Passage im "Originalton" ein bemerkenswerter Augenzeugenbericht wiedergegeben werden, der in einem "Urkunden- und Bürgerbuch" der Stadt Salzuflen niedergeschrieben wurde.

   

Gedenkstein für die am 17./18. Juni 1724 im Ahmser Krug ermordeten Personen. Die Inschrift lautet: HIR RUHEN 5 PERSOHNEN SO ANNO 1724 NACHTS VOM 17 AUF DEN 18JUNY IM AMSER KRUG ÜBERFALLEN UND JÄMMERLICH ERMORDTET WORDEN. ALS SIMON HENRICH BECKMAN MIT SEINER FRAU GEWESENER NEWEN KRÜGER DESEN KNECHT MAGT UND EIN SCHAEFFER. DIE MÖRDER SEIN NICHT ENTDECKET
Der Stein befindet sich seit einigen Jahren im Hof des Stadt- und Bädermuseums Bad Salzuflen.

"Des nachts zwischen d[em] 17. und 18. Juni 1724 seien in dem Amser Krug folgende unmenschliche Mordthaten vorgegangen: Als einige Benachbahrte am 18. Juni morgends früh den Schäffer, welcher in des Krügers Garten gelagert, ohnweit seiner Hütte auff dem Hoffe ermordet gefunden und solches dem Wirth kund thuen wollen, finden sie die Thüren zugemacht daß also einer ins Stuben Fenster steiget umb allarm zu machen. Wie dieser in die Stuben gekommen, findet er die Wirthin hinter dem Ofen jämmerlich mahsacriret; da er nun das Hauß geöffnet und die übrigen eingelassen, finden sie den Wirth hinter der Hauß Thür, vor dem Kuhstall, ebenfalls ermordet, wie auch, nach weiterer Visitierung [= Suche], die Magd oben auff dem Boden unter dem Dache mit vielen Wunden hingerichtet. Leztlich treffen sie auch den Jungen im Hause hinten auff der Carnmer aufm Bette in agone [= im Todeskampf], von welchem man noch dieses vernehmen können: Des nachts umb 12 Uhr wären zwey Kerls, welche blau gekleidete Soldaten gewesen und ein gelbes Kamisol [= Hemd] getragen und umb den Hut eine weiße Borde gehabt, gekommen, [um] daselbst zu pernoctieren [= übernachten], welche sie eingelassen. Dann umt 1 Uhr [seien] noch 3 andere [Männer] gefolget; da [= als] er, der Junge, diesen die Thür geöffnet, hätten sie ihn so gleich angefallen und jämmerlich zerfleischet; auch in Meinung, er wäre todt, vor der Thür liegen gelassen; darauf aber die übrigen im Hause und den Schäfer, welcher in seiner Karre gelegen und vielleicht echapieren [= flüchten] oder den Notleidenden zu Hülfe kommen wollen, elendiglich mahsacriret. So bald die Thäter hinweg, wäre er, der Junge, wieder ins Hauß gekrochen, und die Zurückkunft befürchtend das Hauß zugemachet, sein aus dem aufgeschnittenem Leibe wallendes Eingeweide in der Hand gehalten und auff die Kammer gegangen. - Ein mehrers zu erzählen hat der Todt behindert, welcher ihm das Lebenslicht vollends ausbließ.

   luxta relationes [= nach den Untersuchungen] des Physici et Chirurgen, welche die Körper visitieret, hat der Wirth 4 Wunden gehabt, ohne daß das Pericardium et diaphragma [= Herz und Zwerchfell] durch und durch gestoßen. Der Wirthin haben die Schelme am meisten zugesetzt, weilen sie sich gewehret, die Leber und Lunge durchgestochen, die Miltz 5mahl und die Brust 10mahl und sonsten noch 8 Wunden hin und wiedergegeben; wie ihr dann auch der Goldfinger zerschnitten. An den Schäfer 4 Wunden, den Jungen 17 und der Magd, ohne den vielen Schrammstichen, 25 Blessuren. - Wer diese entsetzlichen Thaten außgeübet, ist Gott bekant, Menschen ist solches verborgen geblieben.16)

   Die auf die Morde eingeleitete Untersuchung durch die Regierung in Detmold verlief ergebnislos, obwohl sich ein dringender Tatverdacht gegen das Regiment des Obristleutnants von Lehwald richtete, das sich zum fraglichen Zeitpunkt im Herforder Raum aufgehalten hatte. Da die Uniformen des Lehwaldschen Regiments den Beschreibungen des Augenzeugen entsprachen, lag der Verdacht nahe, daß Soldaten aus diesem Regiment die Mordtat verübt hatten.17) Ein Rechtshilfeersuchen der Regierung in Detmold an die Stadt Herford brachte aber nicht die erhoffte Aufklärung. Letztlich reichte der Hinweis des Augenzeugen auf die Uniformen als Indiz nicht aus, um der Mörder habhaft zu werden.

   Die Ermordeten wurden am 21. Juni 1724 auf Anordnung des Gerichts zu Detmold auf dem Friedhof der Herforder Münstergemeinde beigesetzt.18) Daß der für die fünf Mordopfer aufgestellte Gedenkstein die Zeiten überdauerte und noch heute - im Hof des Bad Salzufler Stadt- und Bädermuseums an die Bluttat vom 17./18. Juni 1724 erinnert, ist einem puren Zufall zu verdanken. Denn im Zusammenhang mit der 1808 erfolgten Schließung des Friedhofs um das Herforder Münster wurden alte Grabsteine verkauft. Darunter befand sich auch der Stein von 1724, der von Friedrich Büxten, dem späteren Ahmser Krüger, erworben wurde. Büxten beachtete zunächst nicht die Inschrift und benutzte den Stein als Spülstein für die Handpumpe sowie zum Messerschleifen, wovon noch heute Spuren zu erkennen sind. Erst im Laufe der Zeit entdeckte die Familie Büxten die Besonderheit des Steines und stellte ihn etwa 1870 im Garten des Gasthofs auf. Dort verblieb er bis zum Abruch des Hauses (1974) und wurde anschließend durch Karl Büxten dem damals im Bühnenhaus der Konzerthalle untergebrachten "Museum des Bades und der Stadt" übereignet. An seinen jetzigen Standort gelangte der Gedenkstein Anfang des Jahres 1987.

   Neben dem fünffachen Mord des Jahres 1724 gab es, von einigen Wirtshausschlägereien einmal abgesehen, nur noch eine Straftat, die in den überlieferten Dokumenten notiert ist: Im Jahre 1713 mußte sich Martin Hille, der Schäfer des damaligen Krügers, vor Gericht verantworten, weil er die Dienstmagd des Krügers defloriert hatte. Das Gericht in Detmold verurteilte den Angeklagten zu einer Strafe von sechs Talern. Weitere fünf Taler mußte der Schäfer an den Herrn von Exterde, den Eigentümer des Kruges, zahlen.19) Ob die Straftat damit vollends gesühnt war und was aus den betroffenen Personen wurde, ist nicht bekannt.

Anmerkungen
1) Der "Neue Krug" ist als privat geführter Straßenkrug zu typisieren. Diese Zuordnung erfolgt nach: Roland Linde, Ländliche Krüge. Wirtschaftskultur in der Grafschaft Lippe im 18. Jahrhundert, in: Beiträge zur Volkskunde und Hausforschung, Bd.7 (Schriftenreihe des Westfälischen Freilichtmuseums Detmold, hrsg. von Stefan Baumeier u. Jan Carstensen). Detmold 1995, S.8 u. 20. Eine Funktion als Zollstation ist für den Ahmser Dorfkrug nicht überliefert, obwohl seine Grenzlage zum preußischen Herford ihn dafür prädestiniert hätte.
2) Diese Bezeichnung findet sich in einem Pachtvertrag von 1723; vgl. Stadtarchiv (StadtA) Bad Salzuflen, Msc. 190: Regesten der im Besitz der Familie Büxten (Bad Salzuflen) befindlichen Originaldokumente zur Geschichte des "Neuen Kruges"; hier: Dokument 3. - Zu welchem Zeitpunkt dann wieder ausschließlich die alte Bezeichnung "Neuer Krug" verwendet wurde, ließ sich nicht ermitteln
3) Ebenda, Dok. 1 (Konzessionsurkunde von 1664).
4) Vgl. Staatsarchiv Detmold, L 92 N, Nr.124 (Schreiben vom 21.9.1665).
5) StadtA Bad Salzuflen, Msc. 190 (wie Anm.2), Dok. 2a (1668) u. 2b (1683).
6) Allgemein wird davon ausgegangen, daß zwischen 30 und 50% der Bevölkerung (bei rund 15 Millionen Einwohnern um 1620) durch direkte oder indirekte (Seuchen, Hungersnöte) Kriegseinflüsse ums Leben kamen. Hinzu kam die völlige Verwüstung weiter Landesteile und die noch weit nach Friedensschluß anhaltende Unsicherheit des allgemeinen Lebens durch Räuberbanden sowie marodierende Söldnerhaufen.
7) Vgl. Peter Johanek / Herbert Stöwer (Hrsg.), 800 Jahre Lemgo. Aspekte der Stadtgeschichte (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Lemgo, Bd.2), Lemgo 1990, S.190 sowie: Roland Linde (wie Anm.1), S.19.
8) StadtA Bad Salzuflen, Msc 190 (wie Anm. 2), Dok. 3. -Vor dem Krüger Beckman war der "Grüne Jäger" an eine Krügerin namens Loniceri verpachtet. Weitere Angaben zu dieser Person sind nicht überliefert.
9) Roland Linde (wie Anm.1), S.11.
10) Dies war, wie Karl Büxten dem Verfasser berichtete, selbst noch bei dessen Großvater, dem Krüger Hermann Büxten, der Fall.
11) Vgl. Roiand Linde (wie Anm.1), S.13 u 42.
12) Zu Handelskonzessionen über den Vertrieb von Hökerwaren, die für den Ahmser Krug erteilt wurden, siehe: Staatsarchiv Detmold, L 92 N, Nr.489. Die Konzessionen hatten eine Laufzeit von jeweils drei Jahren.
13) Vgl. Roiand Linde (wie Anm.1), S.17.
14) Ebenda.
15) Bereits 1925 und 1929 sind Berichte über den Mordfalt publiziert worden. Siehe: Lippischer Allgemeiner Anzeiger, Nr. 95 vom 24 4.1925 sowie Wilhelm Pölert, Eine Schreckensnacht im Ahmser Kruge, in: Lippischer Dorfkalender, NF 14, 1929, S.101/102.
16) Zitiert nach: StadtA Bad Salzuflen. ALS. 245/246. Der letzte Absatz wurde von anderer Hand geschrieben und ist vermutlich jünger als der Augenzeugenbericht.
17) Vgl. Staatsarchiv Detmold, L 23 Amt Schötmar, Nr.29. fol.9, 11-12. Zum damaligen Zeitpunkt waren 2 Bataillone und mehrere Grenadierkompagnien des Infanterieregiments 10 in Herford stationiert. Truppenteile desselben Regiments befanden sich auch in Minden und Bielefeld.
18) Vgl. StadtA Bad Salzuflen, Msc.190 (wie Anm.2). Dok.4: Ein am 27.11.1917 gefertigter Auszug aus dem Verzeichnis der Verstorbenen des Jahres 1724 der Münstergemeinde zu Herford nennt als Opfer der Ahmser Mordnacht; Simon Henrich Bredman [Lesefehler! es muß heißen: Beckman] 27 Jahre alt; An[na] Elisa[beth] Ebbmeyers, Simon Hen[rich] Bredmans [Beckmanns] Ehefrau, 33 Jahre alt; Joh[ann] Herm[ann] auf dem Schilde 19 Jahre und 21 Wochen alt; den Schäfer Kasp[ar] Risenbeck, 46 Jahre alt; und Ancilla [= Magd] An[na] llsab[ein] Pameyers, 22 Jahre und 3 Monate alt.
19) Vgl. Staatsarchiv Detmold, L 23 Amt Schötmar, Nr.29, fol.3

(Jahrbuch Bad Salzuflen 1997, hrg. von Franz Meyer, Uwe Rottkamp und Stefan Wiesekopsieker, Bielefeld 1996, S.139-145)


Sühnekreuze & Mordsteine