Beiträge zur Geschichte der Steinkreuze


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Sühne- und Gedenkkreuze im Ostalbkreis
von Werner Hertle, Aalen

Der Ostalbkreis bildet heute das Kerngebiet Ostwürttembergs. Natürliche und kulturhistorische Besonderheiten prägen die Landschaft mit teilweise geringer Besiedlungsdichte, mit einfachen, überschaubaren Strukturen, den landwirtschaftlich genutzten Ebenen, den steilen Hanglagen und den idyllischen, ökologisch wertvollen Flusstälern. Charakteristische Landschaftsformen und von Menschenhand in Jahrtausenden Geschaffenes ließen eine regionale Ausprägung entstehen, die gekennzeichnet ist von einer Vielfalt in Flora und Fauna ebenso wie an Formen, Strukturen und Nutzungen. Nahezu alle Erscheinungsformen zeugen von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen des Menschen.
Wegen des Reichtums an Naturdenkmalen sind flächenhaft Naturschutzgebiete ausgewiesen worden.

Unsere Region ist aber auch kulturhistorisch als interessante Landschaft zu bezeichnen. Exemplarisch und knapp wären die Sehenswürdigkeiten wie folgt auf einen Nenner zu bringen: Burgen und Schlösser als steinerne Zeugen großer Vergangenheit, Kirchen und Klöster. Kunsthistorisch und volkskundlich wertvolle Bauwerke und unverwechselbare Siedlungsbilder ergeben eine Geschichtslandschaft von regionaler Eigenart.
Orientierungspunkte in der Landschaft, ja unverzichtbarer Bestandteil einer lebendigen, geschichtsträchtigen Gegend sind auch die sogenannten Kleindenkmale: Feld- und Wegkreuze, Bildstöcke und Gedenksteine. Sie stehen in Wald und Flur, meist unbeachtet, oftmals unscheinbar schlicht, verwittert oder von Gestrüpp überwuchert. Sie halten Andenken an Personen oder Ereignisse lebendig, sie stehen für einst karge Arbeits- und Lebensformen, sie überliefern Glauben und Tradition, sie beziehen sich auf entschwundene Rechtsnormen, sie sind Lesezeichen unserer Kulturlandschaft und ihrer Geschichte.

Kreuze sind steinerne, eiserne oder hölzerne Fürbitte für besondere Glücksmomente oder Unglückstage. Ihren Ursprung haben sie in der mittelalterlichen Kirche; sie sollten vor Ort für das Seelenheil plötzlich Verstorbener sorgen. Am Kreuz sollen die Gläubigen innehalten und beten.
Solche religiösen Kleindenkmale sind in Altwürttemberg seltener. Es stellt sich die Frage, ob die Menschen hier weniger religiös waren? Mit Blick auf die religiösen Eiferer lässt sich diese Frage jedoch verneinen. Es gibt einen anderen Grund: Altwürttemberg ist seit der Reformation über Jahrhunderte hinweg protestantisches Gebiet gewesen, das der Abbildung im Bereich des Glaubens distanziert gegenüberstand.
Anders in katholischen Gebieten, wo besonders das Barock viele kunstvolle Skulpturen hinterlassen hat. Wo man in unserer Gegend solche alten Zeugen des Glaubens in Feld oder Flur findet, gehört das Land seit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und der napoleonischen Neuordnung zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu Württemberg. Bis dahin war es Herrschaftsgebiet der Herren von Thurn und Taxis, des Deutschritterordens, der Fürstpropstei Ellwangen oder der Klöster in unserem Lande.

Der Anlass für die fromme Stiftung eines Kreuzes liegt oftmals im dunkeln. Auch dort, wo eine Inschrift erläutert: "Zu Ehre Gottes" oder die Vorübergehenden zur stillen Einkehr und zum Gebet am Wegesrand auffordern, wird die Absicht des Stifters nicht klarer. Wegkreuze und Bildstöcke sind einfache Zeichen der Volksfrömmigkeit vergangener Zeiten. Wie eng Glauben und Leben damals miteinander verbunden waren, vermögen sich viele heute gar nicht mehr vorzustellen.
Im Ostalbkreis gehören die Wetter- und Gedenkkreuze zur Landschaft. Oftmals haben die Besitzer dieser Kreuze die Monumente von den Vorfahren übernommen. Über den Grund der Erstellung werden dann allerlei Anekdoten berichtet. Weil der Gedenkstein unter einer üppigen freistehenden Linde angebracht ist, soll dort jemand vom Blitz erschlagen worden sein. Erst gewissenhafte Nachforschungen ergeben den wahren Grund der Kreuzerstellung. Heute ist es nicht mehr der Blitz, der die armen Seelen heimsucht, sondern der Geschwindigkeitsrausch auf kurvenreichen Straßen. Auch daran erinnern heute viele kleine Monumente.

Das typische Kreuz unserer Region ist karg wie die Landschaft der Ostalb. Die Flurdenkmale sind aus Material, das unsere Heimat hergibt: Holz, Stein und Gusseisen. Die teueren barocken Kreuze mit ihren Schnörkeln sind selten, man überlässt sie den Nachbarn in Franken und Oberschwaben.
Zu den steinernen Zeugen am Wegesrand zählen auch die geheimnisumwitterten Sühnekreuze, um die sich im Volksmund allerlei Sagen ranken. Für einen Totschlag vom Täter am Tatort als Sühne errichtet, legt ein Kreuz Zeugnis ab für einen friedensstiftenden Sühnevertrag, den beide Parteien, Täter und Betroffene, miteinander ausgehandelt haben.

Seit mehr als fünfzehn Jahren widmen sich meine Frau und ich der Erforschung und Erhaltung der Sühne- und Gedenkkreuze im Ostalbkreis. Manche der alten Kreuze sind heute dem Verfall preisgegeben, andere dagegen werden restauriert oder liebevoll von Anwohnern, Vereinen oder den Gemeinden gepflegt. Gestützt auf das Inventar des Rechtshistorikers Bernhard Losch haben wir im Ostalbkreis den gesamten Bestand von 45 Kreuzen vor Ort aufgesucht und professionell aufgenommen. Entstanden ist ein Inventar, das den interessanten Bestand an Sühne- und Gedenkkreuzen der Region anschaulich vorstellt, auch typische Zeichen und Inschriften sowie die volkstümlichen wie archivarischen Überlieferungen knapp erläutert.
Als Zeugen längst vergangener Zeiten stehen die Steinkreuze unverrückt an ihrem Platz, oft versteckt im Wald oder in einer Hecke, bisweilen aber auch mitten in der Ortschaft. Kaum jemand weiß noch um die genaue Herkunft und die Bedeutung dieser Kreuze, die früher eine besondere Rolle in unserem Raum gespielt haben. Sie sind aus dem Material unserer Gegend gehauen, meist aus Kalk- oder Tuffstein; aber auch der Sandstein wurde verarbeitet. Trotz der verwitterungsbedingten Schäden lässt sich in den meisten Fällen erkennen, dass Laien diese Steine behauen haben. Unförmig und ungleichmäßig dick stehen sie oft eingesunken oder schräg in der Landschaft und erinnern wohl in den meisten Fällen an Verbrechen, an Mord und Totschlag, die einmal geschehen sind.

Strafen, Strafverfolgung und Gesetze im heutigen Sinne waren in der Frühzeit gänzlich unbekannt. Schwerverbrecher wurden aus dem Sippenverband ausgeschlossen und gegebenenfalls einer Gottheit an einem bestimmten Ort geopfert. Im Laufe der Zeit änderten sich die Strafen und Bußen. Im frühen Mittelalter waren bereits Vertrag und Fehde Bestandteil der "Rechtsprechung". Der Mörder (Vorsatztäter) oder Totschläger (Affekttäter) wurden nach der Tat, sofern er erkannt und überführt wurde, für vogelfrei erklärt, d.h. jeder konnte diesen Menschen töten, ohne Gefahr zu laufen, selbst für die Bluttat sein Leben verwirkt zu haben.
Dem Geschädigten bzw. seiner Familie stand es jedoch frei, durch einen Vertrag mit dem Schädiger die Straftat zu bereinigen; gegebenenfalls konnte er eine Wiedergutmachung anfordern. Eine wesentliche Grundlage eines solchen "Sühnevertrages" war die Vereinbarung, dass das sogenannte Wergeld entrichtet werden müsse. "Wer" leitet sich vom lateinischen Wort "vir" ab und bedeutet sinngemäß Mann, also Manngeld. Die Höhe der Geldsumme richtete sich in erster Linie nach Stand und Ansehen des Geschädigten. Ein Freier wurde wesentlich höher bewertet als ein Unfreier, ein Adeliger höher als ein Bauer. Selbstverständlich spielte auch der Reichtum des Täters eine große Rolle beim Festlegen des Wergeldes. Oft ist es vorgekommen, dass eine ganze Familie oder Sippe ihr Hab und Gut zusammenlegen musste, um die geforderte Summe zu entrichten. Verweigerte der Schädiger das Wergeld oder war er gar nicht in der Lage, die geforderte Summe zu entrichten, blieb noch die Möglichkeit der Fehde. Die gegnerische Sippe verschaffte sich durch Tötung des Täters oder eines nahen Verwandten Genugtuung für die erlittene Schmach. Die Täterfamilie musste das hinnehmen, ohne ihrerseits wieder als Vollstrecker für den Getöteten auftreten zu können. Mit der Ausbreitung des Christentums änderten sich auch die Strafen, insbesondere für Mord und Totschlag. Sühneverträge blieben weiterhin bestehen, nur wurden die Strafen, die im Vertrag genannt wurden, durch das Zentgericht ausgesprochen. Das Wergeld als "zivile" Buße verringerte sich. Hinzu kamen als "kirchliche" Bußen weitere Auflagen. Die Beklagten mussten sich verpflichten, eine festgelegte Menge Wachs der Kirche zu stiften, eine Wallfahrt zu unternehmen, Seelenmessen für den Toten lesen zu lassen, einen Bußgang durchzuführen oder ein Steinkreuz zu errichten. Der Begriff "Sühnekreuz" erklärt sich aus seiner Geschichte. Das Setzen eines solchen Kreuzes war Teil einer Sühneleistung nach einem Totschlag. Sie wurde im Mittelalter von Seiten der Kirche unter Beteiligung der weltlichen Obrigkeit in einem Sühnevertrag festgesetzt, um endlose Familienfehden zu vermeiden. Der Sühnevertrag kann als eine Art Vergleich angesehen werden.
Das verringerte Manngeld bekam die Familie des Toten. Da in jener Zeit die Kirchen ausschließlich von Spenden lebten, war die Wachsstiftung immer willkommen, um den hohen Bedarf an Kerzen zur Feier der Liturgie zu decken. Die Wallfahrt selbst diente zweierlei Zwecken. Zum einen sollte der Totschläger auf dieser Pilgerfahrt für den Verstorbenen beten. Nicht nur das Gebet für den Geschädigten war es aber, was eine Pilgerfahrt ausmachte, sondern durch die entsprechenden Bußübungen sollte sich der Schädiger läutern und seine Taten bereuen. Zum anderen waren oftmals sehr weit entfernte Pilgerziele vereinbart. Wichtig war aber zugleich der Pilgerort. Er musste mit einem sogenannten Heiltum ausgestattet sein, d.h. die dort aufbewahrten Reliquien mussten gnadenbringende Wirkung auf alle Beteiligte ausüben. Zu damaliger Zeit dauerte eine solche Bußfahrt Wochen, wenn nicht gar Monate. Verkehrswege waren nicht so dicht, wie wir das aus unserer Zeit gewohnt sind. Wallfahrten wurden grundsätzlich zu Fuß unternommen. Bei all den Gefahren, die auf den wenigen Straßen lauerten, war an ein schnelles Vorwärtskommen nicht zu denken. Dadurch war der Täter für längere Zeit aus seiner gewohnten Umgebung herausgenommen, und die Tat konnte so langsam in Vergessenheit geraten. Dies war auch durchaus beabsichtigt.

Die Steinkreuzsetzung am Tatort oder an einem stark begangenen Weg ist mehrdeutig. Da der Schuldige das Kreuz selber fertigen musste, ist mit dieser körperlichen Arbeit eine Bußübung verbunden. Das Kreuz wurde in der Regel am Tatort aufgestellt. Vorbeiziehende sollten an dieser Stelle ein Gebet für den plötzlich und ohne kirchlichen Beistand Verschiedenen sprechen, um so seine Qualen im Fegefeuer zu mildern. Von einer Steinkreuzsetzung an sehr belebten Straßen und Wegen versprach man sich weitere Fürbitte für den Toten.
Württembergisches Gebiet streift der aus der Hohenzollerngeschichte bekannte Schiedsvertrag, den der Burggraf Friedrich von Nürnberg am 21. Dezember 1383 mit Konrad von Rechberg und anderen Schiedsleuten wegen des an Götz Schenk von Lochof begangenen Totschlags zwischen Hans von Ellrichshausen und des Erschlagenen Familie zustande brachte. Neben "steinen Kreuz mit Helm und Schild des Erschlagenen darauf, an der nächsten Wegscheide zu errichten, Geldbuße, 200 Wachskerzen, Wallfahrt nach Rom und Aachen mussten der Täter 2 Pfründe den Töchtern des Erschlagenen im Kloster Kirchheim am Ries und Klosterzimmern bei Nördlingen stiften".
Die reichste Sammlung solcher Rechtsdokumente aus der Zeit von 1465 - 1587 hat Otto Rieder im Sammelband des Historischen Vereins Eichstätt bereits 1891 und 1892 veröffentlicht. Von den 76 Totschlagsühnen des bischöflichen Gerichts in der Zeit von 122 Jahren wird 63 mal die Aufstellung eines steinernen Kreuzes gefordert, also im Durchschnitt alle 2 Jahre eines. In der Zeit von 1530 - 1560 ereigneten sich allein 40 Totschläge, also in manchem Jahr mehr als eine solche Untat auf verhältnismäßig engem Gebiet des bischöflichen Gerichts.

Im Fürstlichen Archiv Oettingen-Wallerstein befindet sich die Urkunde über eine Tat, die sich im Jahre 1548 ereignet hat. Der Urfehde ist folgendes zu entnehmen:
"Wir die Nachbenannten Hannß Hirschberger Burger zu Nördling und Endriß Kemmerlin von Enßlingen wohnhaft daselbst, Bekhennen und thun kundt mit dießem Brieve, dass wir eines Abends des Jahres 1548 auf dem Weg von Wallerstein nach Nördlingen kurz vor Öring (Ehringen) einem Junggesellen in Begleitung seiner jungen Magd begegneten. Kemmerlin fing mit dem ledigen Burschen 'einen Hader und Schlagen an' verwickelte auch noch seinen Freund in die Auseinandersetzung, der den Junggesellen 'entleibte und umbrachte'."
Sowohl der Totschläger Hirschberger als auch sein Freund Kemmerlin wurden alsbald in Haft genommen und ins Gefängnis nach Wallerstein gebracht. Hirschberger hatte wegen seiner Tat eigentlich Leib und Leben verwirkt, doch auf innigsten Wunsch seiner Frau, seiner unmündigen Kinder und guter Freunde wurde ihm die Todesstrafe unter folgenden Bedingungen erlassen:
- An die Mutter des Getöteten als Entschädigung und an den Grafen von Oettingen für die Erlaubnis, im Land bleiben zu dürfen, zahlt Hirschberger je 60 Gulden.
- Der Täter muss in der Pfarrkirche zu Wallerstein Seelenmessen lesen lassen und Wachskerzen opfern.
- Dem Hirschberger wurde aufgelegt, an der Straße und dem Ort, "da der Totschlag geschehen", ein Kreuz setzen zu lassen.

Anfang des 16. Jahrhunderts entstanden die ersten staatlichen Strafgesetze. Am bedeutendsten war die im Jahre 1532 auf dem Reichstag zu Regensburg von Kaiser Karl V. erlassene "Peinliche Gerichtsordnung". Peinliche Gerichtsordnung deshalb, weil die Strafen auf Schmerzen und Pein ausgerichtet waren. Von dieser Zeit ab gehörte auch die Aufstellung der Sühnekreuze der Vergangenheit an.
Das errichten von Kreuzen blieb jedoch weiterhin bei der Bevölkerung üblich, jedoch sind sie nur noch reine Erinnerungsmale. Auffallend ist, dass ab der Mitte des 16. Jahrhunderts bei manchen Kreuzen Jahreszahlen eingemeißelt wurden. Man wollte damit dokumentieren, dass ein entsprechendes Kreuz nach Einführung der "Carolina" gesetzt wurde. Die Kreuzformen wurden auch wesentlich feiner gearbeitet. Die nun errichteten Gedenkkreuze unterschieden sich von den Sühnekreuzen dadurch, dass nicht der Täter zur Buße aus Gestein ein Kreuz herausschlagen musste, sondern ein ausgebildeter Steinmetz die Arbeit erledigte. Auch wurde diese Arbeit nicht vom Täter oder seiner Familie finanziert, sondern die Angehörigen des Opfers waren die Auftaggeber. So ist es auch kaum verwunderlich, dass die Kreuze sorgfältiger bearbeitet wurden, denn man wollte ja auch ein würdiges Andenken an den Verstorbenen schaffen.

Alle Sühnekreuze sollten den Vorbeikommenden aber weiterhin auffordern, für den Verstorbenen zu beten. Eine ganze Reihe solcher Sühnekreuze überkam so in unser Jahrhundert.
Neben den Sühnekreuzen - vor Einführung der Carolina - und den Gedenkkreuzen - nach Einführung der Carolina - gibt es noch einen weiteren Setzgrund. Im Jahre 1600 verlangte das Konzil von Trient das Setzen von Steinkreuzen an der Stelle einer abgegangenen Kirche oder Kapelle. Im Ostalbkreis ist ein solcher Setzungsgrund nicht bekannt. Forschungen sollten jedoch auch in diese Richtung geführt werden.
Fest steht aber, dass die Steinkreuze nie als Begräbnisstättenzeichen gedient haben. Als Erinnerung an gewaltsamen Tod, als Denkzeichen außerordentlichen Todes oder eines Unglücksfalls und schließlich rein natürlichen Todes bzw. errichtet an der Stelle einer abgegangenen Kirche oder Kapelle, das dürfte der Entwicklungsgang der Steinkreuze sein.

Die Kreuze kommen in verschiedenen Formen vor. Am häufigsten ist die "lateinische Kreuzform", bei der der Querbalken im obersten Drittel angebracht ist. Das "griechische Kreuz" hat gleichmäßig lange Balken.

Auch heute ist es wieder Brauch, Kreuze zu setzen. Man denke nur an die vielen Unfallkreuze an unseren Straßen.
Es wird oft darüber geklagt, dass uns die Bedeutung der Steinkreuze nicht mehr bekannt sei, dass entweder gar keine Deutungen oder die widersprechendsten Erklärungsversuche unternommen werden. Die Steinkreuze boten für Legenden schon immer reiche Nahrung - durch überlieferte Anlässe, die einst zum Aufstellen der Denkmale führte, wie durch manch später erdichtete Überlieferung. Die folgenden Deutungen bleiben daher ohne geschichtlichen Nachweis: Römerkreuz, Hunnenkreuz oder Pestkreuz. Eine der beliebtesten Bezeichnungen ist Schweden- oder Franzosenkreuz. Es soll auf Gräueltaten im Dreißigjährigen Krieg hinweisen, die unseren Vorfahren noch lange in frischem Gedächtnis blieben.
Man schätzt, dass sich im deutschsprachigen Raum etwa 5000 dieser Steinkreuze erhalten haben. Nach Bernhard Losch ist in Baden-Württemberg eine Gesamtzahl von 1000 Kreuze feststellbar.
Die Gesamtzahlen der Kreuze änderten sich aber laufend, da ständig einzelne Kreuze verschwinden, gelegentlich aber auch ein Kreuz wieder gefunden wird. Im Jahre 1992 konnten wir im Ostalbkreis 38 Steinkreuze ausfindig machen. Durch einen Hinweis von Herrn Hermann Sorg aus Rosenberg-Hohenberg wurden 2 weitere Kreuze in das Inventar aufgenommen. Durch eine Mitteilung von Frau E. Wamsler aus Waldstetten wurde das Inventar um weitere 5 Kreuze ergänzt. Die 5 Kreuze wurden im Sommer 1999 von uns vermessen und im Bild festgehalten.
In der Zeitschrift "Ostalb Einhorn" vom 21.03.1979 hat Bernhard Losch über das verschwundene Rechberger Kreuz von 1331 berichtet. Es lag viele Jahre bei Abtsgmünd, ca. 750 Meter ab Ortsmitte rechts an der Straße nach Laubach an der Böschung. Der Stamm des Kreuzes war wenige Zentimeter unterhalb der Querbalkenunterseite schräg abgebrochen. Seit 1970/1971 war es als verschwunden gemeldet.
Im Jahre 1988 wurde das Kreuz auf einem Schotterhaufen gefunden. Im letzten Moment konnte man verhindern, dass das Kreuz als Schotterunterlage zerschlagen wurde. Das Steinkreuz wurde sichergestellt, die Wiederherstellung bzw. Aufstellung veranlasst. Seit Februar 1994 befindet sich das Kreuz an der katholischen Kirche in Abtsgmünd. Niemand hatte an ein Wiederauffinden jemals wieder geglaubt.
Von der Inschrift dieses Kreuzes sind nur einzelne Buchstaben lesbar. Die Jahreszahl 1331 befindet sich im Kopf des Kreuzes. Das Wappenrelief mit Helmzier zeigt das Wappen der Herren von Rechberg. Die Ausführung des Wappens stimmt genau mit der Wappendarstellung auf einem steinernen Grabmal von 1348 in der Kirche von Donzdorf überein.
Das Rechberg-Kreuz ist nach Bernhard Losch das zweitälteste datierte Steinkreuz Baden- Württembergs und ist damit eines der ältesten datierten Steinkreuze Deutschlands überhaupt. Das Kreuz könnte sich auf einen Vertreter der Gröninger oder Heuchlinger Linie des Hauses Rechberg beziehen, der in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts bei einem Zweikampf gefallen sein soll. Laut Pfarrer Menrad soll es sich um eine Blutrache gehandelt haben.

Ein weiteres Steinkreuz steht etwa 500 Meter rechts der Landstraße 1161 Mögglingen - Heubach an dem Wanderweg Lautern - Böbingen. Auf der Vorderseite des Steinkreuzes, etwa in Kreuzmitte, befindet sich ein eingeritztes Kreuz sowie die kaum noch sichtbaren Initialen R und P. Wenn man das eingeritzte Kreuz als den Buchstaben I wertet, kommt es zu der lateinischen Bezeichnung RIP (Requiescat in pace = Ruhe in Frieden). Darunter befindet sich die Jahreszahl 1605 oder 1635. Es soll sich um ein sogenanntes Pestkreuz handeln, das aus Dank an der Markgrenze Mögglingen / Böbingen aufgestellt wurde. Dies konnte jedenfalls Anton Schmid aus Böbingen in Erfahrung bringen. Die ebenfalls in einem Rechteck angebrachte Jahreszahl 1876 wurde wahrscheinlich im 19. Jahrhundert eingeritzt.
An der Lindenfeld-Kapelle beim Lindenhof (Schwäbisch Gmünd / OT Unterbettringen) steht ein Kreuz aus dem 16./17. Jahrhundert. Das Steinkreuz zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass es in den unteren Winkeln Winkelstützen trägt, die deutlich zwischen Schaft und Balkenunterseite zu sehen sind, obwohl sie stark hinter die Kreuzoberfläche zurückgesetzt sind. Bernhard Losch schreibt hierzu: "Woher das Bettringer Kreuz stammt, könnte nur einem Aktenstück oder einer volkstümlichen Überlieferung zu entnehmen sein. Eine diesbezügliche Urkunde ist bis jetzt aber nicht bekannt geworden. So bliebe der Volksmund, der das Steinkreuz als 'Schwedenkreuz' kennt, und demzufolge es an den Dreißigjährigen Krieg erinnern soll. Diese Überlieferung verbindet sich in der Gmünder Gegend noch mit mehreren anderen Steinkreuzen und hält gleichzeitig mit der Erinnerung an einen düsteren Entstehungsgrund an den schrecklichen großen Krieg fest“.
Weiter schreibt Losch: "Das Bettringer Kreuz ergänzt den Gmünder Steinkreuzbestand besonders gut, weil es mit seiner Form die Gmünder Steinkreuztradition hervorhebt und die regionale Verwandtschaft dieser Denkmale erkennen lässt. Dieser Zusammenhang erlaubt es, auch ohne schriftliche Urkunde das Alter des Denkmals zu schätzen. Es dürfte jedenfalls mehr als 400 Jahre betragen. Daher wundert es nicht, dass sich geschichtsbezogene Sagen mit dem altertümlichen Stein verknüpfen, die etwas von der Herkunft ahnen lassen".
Als Sensation wurde in der Schwäbisch Gmünder Presse der Fund zweier historischer Steinkreuze dargestellt, die bei Trockenlegungsarbeiten an der St. Leonhards Kapelle in Schwäbisch Gmünd gefunden wurden. Die Kreuze befanden sich unmittelbar an der Außenmauer in Chorbereich der Kapelle. Von Mitarbeitern der Münsterbauhütte, die zeitgleich an der Nordseite der Kapelle die Epitaphe hergerichtet haben, wurden die Kreuze von Staub und Schmutz befreit. Eines der Kreuze ist gut erhalten. Zwischenzeitlich durchgeführte Untersuchungen dieses Kreuzes ergaben, dass das Wappen auf dem Kreuz mit Sicherheit einem der ältesten Gmünder Geschlechter, dem der Vener zuzuordnen ist. Dr. Axel Hans Nuber schrieb im April 1969 in der Zeitschrift "Einhorn 92" auf Seite 93: "Die Vener führten ferner ein Wappen, dessen Schildbild eine schlichte altertümliche Teilung aufweist. Dieses Schildbild, ferner der Vorgang in der Zeugenliste von 1162, wo ein Vener vor dem Vertreter des Schultheißengeschlechts von Rinderbach aufgeführt ist, sowie der Besitz der bedeutsamsten Markung weisen die Vener als Abkömmlinge der Herren von Utinkofen aus".
Das Kreuz wurde im Spätsommer 1999 im Friedhof in unmittelbarer Nähe der St. Leonhards Kapelle aufgestellt.
Dort befindet sich in der Zwischenzeit auch das prächtige gotische Steinkreuz aus dem Jahr 1541, das lange Jahre im Hof des Steinmetzmeisters Baldauf in Schwäbisch Gmünd zu sehen war. Dr. Anton Nägele schreibt darüber bereits 1913: "Am Nordosten der Stadt Gmünd bei der Rinderbacher Mühle steht eines der schönsten Steinkreuze, die uns im Original oder Abbildung bekannt geworden sind. Es ist 1,17m hoch über dem Boden, 0,86m breit, 0,25m dick, hat in den 4 Winkeln schön erhaltene gotische Verzierungen. In der Mitte des Querbalkens in ziemlichen Abständen voneinander sind 4 Zahlen zu sehen; deutlich 1241 nicht wie Gradmann im Inventar des Jagstkreises angibt 1514. Die zweite Zahl ist für jene Zeit kaum möglich". Über die Jahreszahl gab es in der Folgezeit Diskussionen. Bei Losch wurde die Datierung mit 1541 angegeben.
Ein weiteres Kreuz, das ebenfalls bei den Grabungsarbeiten an der St. Leonhards Kapelle in Schwäbisch Gmünd gefunden wurde ist stark beschädigt. Es weist weder eine Jahreszahl noch sonstige Hinweise auf das Alter aus. Der linke Arm und der Schaft sind fast ganz abgebrochen, bei dem Kopf und dem rechten Arm ist die Front abgesplittert. Mit Sicherheit ist das Kreuz als Sühne- oder Gedenkkreuz aufgestellt gewesen, bevor es als Füllmaterial in den Gesteinsmassen bei der St. Leonhards Kapelle gelandet ist.
Das Kreuz wurde jedoch als nicht erhaltungswürdig eingestuft. Es wurde in der Zwischenzeit entsorgt.

Von den heute noch vorhandenen Steinkreuzen im Ostalbkreis tragen nur wenige eine Inschrift. Die vorgefundenen Texte reichen von zwei bis drei Buchstaben bis hin zu längeren Ausführungen über einen Tathergang. So ist auf dem Kreuz bei Neuler-Ebnat folgende Bluttat dokumentiert:
ANNO 1647
DEN 6. Mayen
IST DER JEREMIAS
HEISLER VERSHLAGEN
WORTEN SENES ALTERS
UNGEFAR 47 JAR
Tatsächlich findet sich im Totenbuch von Neuler ein entsprechender Hinweis.
Die Einzeichnungen auf dem Steinkreuz in den Kocherwiesen bei Aalen-Waiblingen sind nur schwer zu entziffern. Eine Sühneurkunde im Gräflich Adelmannschen Archiv erinnert jedoch an einen Sühnevertrag vom 17. November 1495. Der jüngste Sohn von Georg Adelmann von Adelmannsfelden, Christoph, machte eine Wallfahrt ins gelobte Land und wurde auf dem Heimweg zwischen Hohenstadt und Abtsgmünd im sogenannten "brännten-Holz" ermordet. In der Kirche von Hohenstadt wird dieses Ereignis auf einem Bild dargestellt. Die Volkssage verlegte den Ort dieser grausamen Begebenheit rechts an die von Abtsgmünd nach Hüttlingen führende Straße zwischen Aalen-Waiblingen und der Scherrenmühle.

Steinkreuze mit Waffendarstellung treffen wir auch in unserer Region an. Das Kreuz in Abtsgmünd-Pommertsweiler an der Straße nach Adelmannsfelden hat als Einzeichnung ein Messer oder einen Dolch in der Kreuzmitte. Darunter befindet sich ein Beil. Bei der Bevölkerung des Mittelalters war ein Messer oder ein Beil oftmals mehr als ein Arbeitsgerät, es war gleichzeitig eine Waffe. Das Messer wurde immer mitgetragen, und so kommt es, dass Messerkämpfe durchaus üblich waren. Beile auf Steinkreuzen können sowohl Waffen als auch Werkzeuge sein. Bei einem Kriegsknecht, der ein Beil mit sich führte, handelte es sich ohne Zweifel um eine Waffe; ein Bauer, der zum Holzmachen in den Wald fuhr, führte dagegen ein Werkzeug mit. Das Beil ist jedoch auch ein Symbol des peinlichen Gerichts. Ein Beil mit einer abgeschlagenen Hand bezeichnet einen Ort, der besonders befriedet ist.
Auf dem Kreuz in Ellwangen-Engelhardsweiler befindet sich auf beiden Seiten ein Schwert. Speerdarstellungen auf den Steinkreuzen im Ostalbkreis konnten wir nicht feststellen.
Das Steinkreuz bei Gschwend, in Richtung Rotenhar, links an einem Weg, der seit alters her Kreuzweg genannt wird, hat beidseitig als Einzeichnung eine große Pflugschar mit einem kleinen Schaft. Auf der Vorderseite über der Pflugschar befindet sich im Kopf ein Kreuz mit parallelen Konturen. Auf der Rückseite unter der Pflugschar befindet sich vermutlich ein Pflugsech. Schwer einzuordnen ist die bildliche Wiedergabe eines Pflugsechs. Ähnlich wie die Pflugreute ist die Funktionalität des Sechs in Vergessenheit geraten. Moderne Pflüge, die von Traktoren statt von Pferden, Ochsen oder Kühen gezogen werden, sind von der Arbeitsweise her nicht mehr auf einfache Hilfsmittel angewiesen. Beim altdeutschen Landpflug spielte das Pflugsech, auch Ackersäge genannt, jedoch eine große Rolle. Das Sech schneidet senkrecht, einem Messer gleich, den Ackerboden. Die dahinter befestigte Schar trennt einseitig waagrecht in annähender Sechtiefe das oben liegende Erdreich vom unten liegenden Ackerboden ab. Eine Ackerscholle entsteht.
Eine Pflugschar oder auch Schäferschippe im Kreuzfuß unterhalb des Querbalkens finden wir als Einzeichnung auch auf dem Kreuz von Heubach-Lautern, das links neben dem Treppenaufgang zur Kirche in der Kirchhofmauer eingemauert ist.
Das Steinkreuz in Heuchlingen, an der Mögglinger Straße, vor dem Haus Nr. 15, zeigt ein aufrecht stehendes Weberschiffchen in der Kreuzmitte. Bei dem Kreuz steht eine Tafel mit folgender Aufschrift:
"Gedenk- und Sühnekreuz (16. Jahrhundert) mit Weberschiffchen.
Für einen verunglückten oder erschlagenen Weber errichtet.
Ursprünglicher Standort: Am Fußweg von Gmünd nach Ellwangen,
dem sogenannten Fischerweg unterhalb des Galgenbergs."
Das Kreuz bei Rosenberg, in rund 20 Meter Entfernung rechts der Straße nach Jagstzell auf der Gemarkungsgrenze stehend hat als Einzeichnung ein sechsspeichiges Rad mit Nabe in der Kreuzmitte. Im Kopf des Steinkreuzes befindet sich ein Kreuz. Nach einer volkstümlichen Überlieferung sollen sich ein Müller und ein Bauer hier gegenseitig erschlagen haben.
Das Schwäbisch Gmünder Kreuz, das in der Zwischenzeit auf dem Friedhof bei der St. Leonhards Kapelle einen würdigen Platz gefunden hat, zeigt in der Kreuzmitte das Wappen der Gmünder Familie Vener.
Das Kreuz in der Dreifaltigkeitskapelle in Schwäbisch Gmünd vermittelt uns die Darstellung des Gekreuzigten. Der Sage nach handelt es sich um ein Bußkreuz aus dem 17./18. Jahrhundert.

Nicht nur an den Eingängen alter Kirchen und Kapellen, sondern auch an Steinkreuzen findet man oftmals senkrecht ausgeschliffene Furchen oder auch kreisrunde Gruben mit regelmäßig ausgeschliffener Rundung. Die Furchen nennt der Volksmund auch Teufelskrallen, was auf eine mittelalterliche Bausage zurückgeht, wonach der Baumeister oder Steinmetz mit dem Teufel einen Pakt schloss, dass er ihm helfe; aber als er den Teufel prellte, schlug der Teufel seine Krallen in den Stein.
Ihre tatsächliche Deutung ist schwierig und es trifft gewiss nicht für alle Fälle ein und dieselbe Erklärung zu. Oftmals wird behauptet Kriegsleute hätten ihre Waffen, Handwerker und Bauern das Werkzeug daran geschliffen oder an der Mauer oder dem Steinkreuz abgestellt oder sie seien von spielenden Kindern gemacht worden. Andere bringen die Rillen und Gruben in Zusammenhang mit der mittelalterlichen Verwendung des Steinstaubes zu Heilzwecken. Dabei verwendete man insbesondere das Steinmehl von Bildstöcken, Kreuzen, Kapellen und Kirchen. Das Steinmehl wurde auch unter das Viehfutter gemischt, um Krankheiten und Seuchen fernzuhalten. In kleinen Kapseln oder Beuteln getragen, erzählte man sich, sei Steinpulver von sakralen Flurdenkmalen ein wirksamer Abwehrzauber gegen den bösen Blick und gegen Hexerei. Was für die Kirchen und Klöster der Besitz eines Heiligen bedeutete, das war für die Menschen des Mittelalters der Besitz von Steinpulver eines Kreuzes, einer Kapelle oder einer Kirche.
Dass jedoch das Schleifen von Waffen und Geräten in den Bereich der Erzählung und der Sage verwiesen werden muss, belegt allein schon die Tatsache, dass Schleifsteine besonders feinkörnig sein müssen, um die nötige Schärfe an den Geräten und Waffen zu erzielen. Das Gestein aus dem die Kreuze gefertigt wurden, besteht jedoch in der Regel aus sehr grobkörnigem Material. Ein Messer oder Schwert an solch einem Stein gewetzt, würde stumpf und schartig, also für den vorgesehenen Verwendungszweck völlig unbrauchbar. Die vielen Wetzrillen an Kreuzen und artverwandten Denkmalen haben mit Sicherheit nur eine Bedeutung. Sie sind lediglich Schaberrillen zur Gewinnung von Steinpulver zu Heilzwecken. Auch der Spruch aus einer alchimistischen Handschrift des 15. Jahrhunderts weist in diese Richtung:

"Wer dez steinez pulver isset, der wirt von allen suchten gesund".
Es muss jedoch festgestellt werden, dass sich gegen alle Deutungen etwas einwenden lässt.

Es ist höchste Zeit, den Kleindenkmalen insgesamt eine gebührende Aufmerksamkeit durch ihre Einbeziehung in Erforschung und Erhaltung zu widmen. Denn in der Gegenwart sind sie stark gefährdet, da sie unmittelbarer Bestandteil einer vom Menschen gestalteten Landschaft sind, in der sie einst als zwar nüchtern zweckbestimmtes, aber andererseits ungemein belebend erscheinendes Element aufgestellt worden waren.
Durch das Inventar der Steinkreuze sollte eine weiterführende Beschäftigung und zukunftssichernde Pflege dieser Kleindenkmale gefördert werden. Dass dieser Wunsch in Erfüllung geht, ist man auf viele freundliche Helfer angewiesen.
Es sollte angestrebt werden, die Steinkreuze im vollen Umfang in der freien Landschaft zu erhalten. Dort haben die Denkmale und jedes für sich an seiner Stelle ihren historisch angestammten und begründeten Platz, was sie an sich unverrückbar machen sollte. Daher sind sie als unverrückbare Bodendenkmäler geschützt. Selbst die seriös erscheinende Unterbringung in Museen und Lapidarien ist ohne zwingenden Grund somit widersinnig.

Mit der Erfassung der 45 Sühne- und Gedenkkreuze im Ostalbkreis möchten wir die Bedeutung heimatgeschichtlicher Zeugnisse fördern und gleichzeitig das historische Bewusstsein insbesondere auch bei der Jugend wecken.


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Sühnekreuze & Mordsteine