Deutschland
Baden-Württemberg
Lkr. Heidenheim
Sontheim an der Brenz
Blick zum Standort |
Detail Inschrift |
PLZ:
89567
GPS:
Standort:
Im Hartwald beim Hofgut Schwarzenwang.
Größe / Material:
230cm hoch
Geschichte:
Benennung: "Grafenstein".
Der 2,30m hohe pyramidenförmige "Sühnestein" steht im Hartwald. Diesen
Wald, einschließlich das Hofgut Schwarzenwang, hat die Gemeinde Sontheim an der Brenz 1792 vom Niederstotzinger Freiherrn vom Stain erworben.
Jagdpächter und Fabrikant Georg Röhm fand vor ca. 30 Jahren bei seiner Jagdausübung im Hartwald verstreut auf dem Waldboden liegende Reste eines
Gedenksteines. Von seiner Mutter wusste er, dass dort vor langer Zeit ein Graf erstochen worden sei. Dieselbe Geschichte berichtete auch Frau Nieß vom nahen
Schwarzenwanger Hof sowie einige andere ältere Einwohner von Sontheim.
Allerdings wusste niemand etwas genaues. Auch in der Sontheimer Chronik ist diesbezüglich nichts verzeichnet. Bei der sorgfältigen Überprüfung der Fundstelle
stieß Röhm auf die Reste einer Beschriftung: M. V. Stain. Diese Schriftreste bildeten dann den Schlüssel für des Rätsels Lösung.
Georg Röhm ließ die im Wald verstreuten Teile des Denkmals instandsetzen und ergänzen. Am 1.Juli 1983 wurde der pyramidenförmige Gedenkstein von
Mitarbeitern der Fa. Röhm wieder aufgestellt. Von Karl Burr, Königsbronn wurde recherchiert, "dass Marie vom Stain, Ehefrau des 1656-1681 in Niederstotzingen
regierenden Ortsherrn Friedrich Adam vom Stain, den Gedenkstein aufstellen ließ, als Sühne für einen Mord, den ihr Sohn begangen hatte. Rektor Gottlieb Stockinger
schilderte in seiner Geschichte von Niederstotzingen den Vorfall recht genau. Allerdings war ihm der Zusammenhang mit dem "Grafenstein" nicht bekannt. Am
16.Mai 1650 erstach der 20-jährige Freiherr Fritz Adam vom Stain vom Freihaus Niederstotzingen den Inhaber der Herrschaft Oberstotzingen Hans Otto von Jahrsdorf.
Die beiden waren befreundet und befanden sich an diesem Tag zusammen mit weiteren fünf Reitern auf dem Heimweg. Die Tat vollzog sich im Verlauf eines heftigen
Wortwechsels und offenbar unter Einfluss von Alkohol. Der junge Stain fühlte sich beleidigt, zog unbedachterweise seinen Degen und stach seinen Standesgenossen
von hinten anreitend durch den Rücken ins Herz.
Mit dem getöteten von Jahrsdorf starb die männliche Linie des Geschlechtes aus. Er hinterließ zwar sechs Töchter, aber seine Witwe, Eva von Jahrsdorf, geborene
von Bodmann, konnte das Mannlehen Oberstotzingen nicht halten. Die Nachfolge traten die Freiherren von Deissenhausen, genannt Ungelter, an.
Da Fritz Adam vom Stain, der Täter, laut einem kaiserlichen Vorrecht für die Familie vom Stain vom Jahr 1481 von niemanden als nur dem deutschen Kaiser selbst
vor ein Gericht gezogen werden konnte, blieb diese Bluttat zunächst sechs Jahre lang ohne gerichtliche Verfolgung. Erst nachdem die Witwe Eva von Jahrsdorf in
bitterste Not geriet, wandte sich deren Bruder Johann Ludwig von Bodmann in Schloss Steißlingen an den Kaiser Ferdinand III., der sofort das Landgericht Illertissen
zur Verfolgung dieser Untat beauftragte. Im kaiserlichen Dekret vom 13.Juli 1656 wurde Fritz Adam vom Stain wegen Mord angeklagt. Die Untersuchungen zogen sich
über Monate hin. Darauf bestimmt Ferdinand III. den 30.April 1657 als Gerichtstermin auf der Malstatt Illertissen.
Am 2.April 1657 starb jedoch der Kaiser, der allein das Urteil hätte sprechen können. Der geschäftsführende Reichsvikar Herzog Albrecht von Bayern und der 1658
als Nachfolger gewählte Kaiser Leopold übergaben den Gerichtsfall der "Schwäbischen Ritterschaft", die dann zwischen beiden Teilen eine gütliche Übereinstimmung
zuwege brachte." (Burr / Schweier 1983)
Dieser sogenannte "Grafenstein" ist damit eigentlich kein Gedenkstein, weil hier das Opfer überhaupt nicht erwähnt wird. Er ist in gewissem Sinne ein "Sühnestein",
wenn er auch nicht vom Täter selbst aufgestellt worden ist.
Sage:
Quellen und Literatur:
• Karl Burr/Gerhard Schweier - Lebendige Vergangenheit im Kreis Heidenheim, Heidenheim 1983
• recherchiert und bebildert von Günther Brommler, Heidenheim (Fotos von September 2011)