Ersingen / OT von Kämpfelbach


Blick zum Standort

Perspektive

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Abbildung bei
Losch (1981)

Zeichnung bei
Geiling / Künzig
(1954)

Zeichnung bei
Rebele (1951)

PLZ:

GPS:

Standort: Westlich an der "Laubigstraße", etwa 50 m südlich des Abzweiges des "Laienbergweges".

Größe / Material: 114:86:15 / Buntsandstein

Geschichte: Benennung: "Steinernes Kreuzle" bzw. "Steiner Kreuzle".
Rechts am Riexenweg, Gewann "Schelmenäcker". Ca. 1978 am alten Standort neu aufgestellt.
Buntsandstein, Bearbeitungsspuren. Zementierte Bruchstelle am Schaft. Auf dem linken Arm zwei Kreuzzeichen, dazwischen eine Rille. Auf dem rechten Arm drei Rillen.
Maße: H 120, B 85, T 14, HK 37,5, LA 31, AK 22, AA 22, AS 20-23.
Form: Langbalkig. Kopfhöhe betont, sonst ausgeglichen.
Zeichen: Krug (Henkel und Ausgießer beschädigt).
Datierung: Möglicherweise Zusammenhang mit Sühnevertrag (um 1500).
[...] Das Steinkreuz von Kämpfelbach, Ortsteil Ersingen, dürfte anläßlich einer Totschlagsühne um 1500 angefertigt worden sein. Nach einem Totschlag in Ersingen kam es zu Schlichtungsverhandlungen mit folgendem Ergebnis: Der Täter sollte zur Versöhnung nach üblichem Muster
(1) "... got dem allmechtigen zu lob, und der armen Seel zu trost, in gegenwürtigkeit beysein und anregender hilft dreißig erberer manne... an das ort, unnd an die statt ungefeerlich, da er den obgemelten... vom leben zum tod bracht hat, setzen undd auffrichten ein steinen Creütz, das da sey ob der erden fünff schuch hoch unnd drey schuch breit, zu demselben Creütz soll er tragen ein wachßkertz eins pfunds, und der dreissig yeder auch ein kertz, alle brinnend, eins vierlings eins pfunds schwer...".
(2) Vigilien und Seelenmessen mit fünf Priestern und dreißig Männern, mit Kerzen versehen, ausrichten,
(3) "ein ewig jarzeit" stiften,
(4) drei Wallfahrten unternehmen,
(5) den drei hinterbliebenen Kindern 40 rheinische Gulden zahlen,
(6) die Zeche der Verhandlungen begleichen.
Der Vertragstext blieb erhalten, weil Alexander Hugen ihn 1530 in sein Formularbuch für die Rechtspraxis aufnahm. Auch Sebastian Meichsner nahm 1567 das Muster einer Totschlagsühne in eine Formularsammlung auf. Daran läßt sich recht gut erkennen, wie üblich die Totschlagsühne gewesen sein muß. Beide Vertragsbeispiele zeigen den Regelfall, der unter den Wiedergutmachungsleistungen auch ein Sühnekreuz vorsah. (Losch 1981)

Ersingen. Sage: Zwei Ersinger Männer kehrten von Ellmendingen nach Hause zurück. Angesichts des Dorfes kamen sie des mitgebrachten Weines wegen in Streit, der für den einen tödlichen Ausgang hatte. Eine andere Sage meldet, daß beim Mähen ein Bauer den andem mit dem Weinkruge niedergeschlagen habe. (Geiling / Künzig 1954)

   Ein weiteres Kreuz findet sich in Ersingen, jenseits des Bahndammes, am Rixenweg bei den sogenannten Schelmenäckern. Es stand hart am Weg und ist von vorbeifahrenden Fuhrwerken wohl umgestürzt worden. Trotzdem die Gemeindeverwaltung großes Verständnis für Ortsgeschichte an den Tag legt, hat sie sich noch nicht dazu verstehen können, dies Steindenkmal wieder aufrichten zu lassen. Vielleicht holt sie das in der Zeit der produktiven Erwerbslosenfürsorge gelegntlich nach. Sie würde sich den Dank aller Heimatfreunde erwerben. Eingemeißelt trägt das Kreuz einen Krug. Man erzählt sich dazu folgende Begebenheit: Zur Herbstzeit seien zwei Ersinger im benachbarten Ellmendingen gewesen, um den dortigen, als gut bekannten Wein auszuprobieren. Weil er ihnen so vortrefflich geschmeckt, hätten sie einen Krug voll als Wegzehrung mitgenommen. So seien sie in weinseliger Stimmung der Heimat immer näher gekommen. Angesichts der Lichter von Ersingen aber hätten sie Streit bekommen um den Inhalt des Kruges. Sei es um den verflossenen oder den gegenwärtigen. Im Verlaufe dieser Auseinandersetzung aber sei einer auf dem Platze verblieben, weil der Krug sich als härter erwiesen hätte als dessen Schädel. Daher käme das Zeichen des Kruges auf dem Kreuz. (Reble 1951)

Sage: 1. Zur Herbstzeit seien zwei Ersinger im benachbarten Ellmendingen gewesen, um den dortigen, als gut bekannten Wein auszuprobieren. Weil er ihnen so vortrefflich geschmeckt, hätten sie einen Krug voll als Wegzehrung mitgenommen. So seien sie in weinseliger Stimmung der Heimat immer näher gekommen. Angesichts der Lichter von Ersingen aber hätten sie Streit bekommen um den Inhalt des Kruges... Im Verlaufe dieser Auseinandersetzung aber sei einer auf dem Platz verblieben, weil der Krug sich als härter erwiesen hätte als dessen Schädel. Daher käme das Zeichen des Kruges auf dem Kreuz.
2. Einst gingen zwei Ersinger ins Mähen. Sie nahmen sich einen Krug mit Wein mit. Bei ihrer Zwischenmahlzeit gerieten sie des Weines wegen in Streit. Bei diesem erschlug der eine den andern mit dem Kruge. (Losch 1981)

Quellen und Literatur:
Reble, Georg - Steinkreuze im Amtsbezirk Pforzheim, in: Mein Heimatland, Nr.18, 1951, S.119
Geiling, G. / Künzig, R. - Von alten Steinkreuzen, in: Unsere Heimat. Heimatblatt für Pforzheim und Umgebung, Nr.11/12, November / Dezember 1954, S.4 (2.Folge)
Losch, Bernhard - Sühne und Gedenken. Steinkreuze in Baden-Württemberg, Stuttgart 1981, S.206, 208
recherchiert und bebildert von Robert Ache, Hirschberg (Fotos von April 2012)

Sühnekreuze & Mordsteine