Deutschland Bayern Lkr. Kulmbach

Thurnau (I)


Vorderseite und
rechte Seite

rechte Seite und
Rückseite

PLZ: 95349

GPS: N 50° 1,952', O 11° 24,390'

Standort: Vom Markt Thurnau zweigt in nordöstlicher Richtung ein Weg ab, der bergauf führt und nach 500m wieder bergab zwischen den Karpfenweihern hindurch. Im Wald führt der linke Weg bergauf in nördlicher Richtung nach Hutschdorf. Nach 300m überquert man eine Waldlichtung, und wo der Weg in den Wald wieder einmündet, steht rechts der Kreuzstein, auch erreichbar über die Neidmühle.

Größe / Material: 125:45:40 / Sandstein

Geschichte: Vom oberen Teil sind 40cm Höhe und 10cm Stärke abgemeißelt, so daß der Stein nur noch 30cm stark ist. Auf der Vorderseite ist vom Boden aus ein 70cm hohes und 45cm breites Kreuz eingeritzt. Die Kreuzbalken sind 10cm breit. Auf der linken Seite oben ist ebenfalls ein Kreuz von 30-18cm eingemeißelt, dessen Kreuzbalken 7cm breit sind. Kurz über dem Boden sind die Buchstaben I. M. eingemeißelt. Auf der rechten Seite ist in der Mitte ein kleines einfaches Kreuz von 10-10cm. An der Sandsteinsäule sind mehrere Löcher, so an der Nordseite beim Absatz ein durchgehendes Loch. Am oberen Rand ein Loch von 4-6-4cm. Auf der rechten Seite ist ein Loch von 9-9-7cm und auf der linken Seite unterhalb vom Kreuz ein herzförmiges Loch von 16-14-3cm. Die Kreuze vorne und links wurden von I. M. = Johann Maier in den Jahren um 1931 eingemeißelt, der damals Patient in Hutschdorf war. Wahrscheinlich ist die Sandsteinsäule ein Eckpfosten von einem Zaun, der das Feld vom Weg abgrenzte. Sie sieht nicht einem Grenzstein oder gar einer Marter ähnlich. (Dill 1984)

Sage:

Quellen und Literatur:
Dill, Karl - Flurdenkmäler im Landkreis Kulmbach, 1984
recherchiert und bebildert von Paul Basler, Schwarzenbach / Saale (Fotos von September 2007)



Thurnau (II)


Ädikula mit
Durchbruch

Abbildung bei
Schwarz (1991)

Abbildung bei
Dill (1972)

GPS: N 50° 1,063', O 11° 24,126'

Standort: 500m nach Ortsende Thurnau in Richtung Limmersdorf, rechts unter einigen alten Linden.

Größe / Material: 205cm hoch / grobkörniger Sandstein

Geschichte: Stark verwitterte Martersäule, aus einen Stück gemeißelt. Ansatz eines Sockels (15x44x34cm). Vierkant-Schaft (138x40x30cm). Ampel (52x45x38cm) hinten und vorne mit tapernakelartigen Bildnischen (32x23x16cm), die Hinterwand der Bildnischen ist durchbrochen, das Loch hat einen Durchmesser von 20cm. Das Satteldach ist teilweise abgeschlagen, Die Marter ist sehr stark verwittert. Alter etwa 1500.

Die Limmersdorfer Marter
Martersäulen waren auch als Grenzzeichen verwendet worden. Solche Ortsgrenz- bzw. Centgrenzmale waren im Mittelalter die Regel. Um ein solches Hoheitsgrenzmal handelt es sich auch bei der gegenüber dem Sägewerk in Limmersdorf errichteten, sehr verwitterten Martersäule. Die Sandsteinsäule (Gesamthöhe 230 Zentimeter) ist aus einem Stück geschlagen und steht auf einer Bodenplatte. In den Kopf der Säule ist ein durchgehendes Loch geschlagen. Ursprünglich waren es zwei Nischen; die dünne Zwischenwand ist aber im Laufe der Jahrhunderte durchgewittert oder wurde mutwillig durchgestoßen.
Da es wegen der Halsgerichtsbarkeit zwischen dem Markgrafen von Kulmbach und den Förtschen von Thurnau immer wieder Streitigkeiten gab, kam es 1539 zu dem sogen. Crailsheimer Vertrag, in dem Wolf Förtsch und seine Erben das Halsgericht zu Thurnau von den Markgrafen als Reichsafterlehen in Empfang nahmen. Die Förtsche durften als Grundherren die hohe Gerichtsbarkeit bisher nur ausüben, "soweit des Marktes Trüpf reichte". Im genannten Vertrag räumte der Markgraf der Thurnauer Herrschaft ein, daß sie "die fraischliche Obrigkeit auch außerhalb des Marktes und seinem Bezirk bis zu den vier alten Creutz- oder Martersäulen, die um Thurnau stehen, die erste unter dem Badersberg am Fußweg von Thurnau nach Neudorf, die zweite zwischen Schorrmühle und Wiesenmühle ob Thurnau auf den Wiesen am Steig von Thurnau uff Petersdorf, die dritte zwischen Thurnau und der Limmersdorfer Flur, die vierte ob Thurnau gegen den Forst zu uff der Thurnauer Gemein" ausüben dürfen. An die vier Säulen soll das markgräfliche und das Förtschische Wappen gehauen werden. Die Martersäule beim Sägewerk ist die genannte zwischen Thurnau und der Limmersdorfer Flur. An ihr ist nichts mehr zu erkennen; die Reliefbilder sind verfallen. (Schwarz 1991)

   79. Marter. Zwischen Limmersdorf und Thurnau steht 50m links von der Straße am Feldrandgegenüber vom Sägewerk eine Marter. Die Sandsteinsäule ist aus einen Stück geschlagen und steht auf einer Bodenplatte von 135x135cm. Die Gesamthöhe beträgt 230cm. Der Schaft ist unten 50cm breit, verschmälert sich nach oben hin auf 40cm und geht die letzten 50cm zueinem Kopf von 50cm Breite und 32cm Tiefe auseinander. In diesem Kopf ist ein durchgehendes Loch von 32cm Höhe und 23cm Breite. Ursprünglich waren es 2 Nischen; die dünne Zwischenwand ist aber im Laufe der Jahrhunderte durchgewittert oder wurde vielleicht mutwillig durchgestoßen. - Immer wieder gab es Streitigkeiten wegen der Hochgerichtsbarkeit zwischen dem Markgrafen von Kulmbach und dem Förtsch von Thurnau. So kam es 1539 zu einem Vertrag, in dem Wolf Förtsch und seine Erben das Halsgericht zu Thurnau von den Markgrafen als Reichsafterlehen in Empfang nahm. "Als Gnade und sonderer unterthäniger Fürbitt seiner Freundschaft wurde der Geldungsbereich des Halsgerichts dabei durch den Markgrafen über den Markt Thurnau hinaus bis an und zu den vier Creuz- oder Marter-Säulen, wie die von alters hero um Thurnau gestanden" erweitert. Diese Vier Steinsäulen befanden sich zwischen Schorrmühle und Wiesenmühle oberhalb von Thurnau auf dem Weg nach Petersdorf; dann unterhalb des Badersberges am Fuhrweg von Thurnau nach Neudorf, zwischen Thurnau und der Limmersdorfer Flur und oberhalb Thurnaus gegen den Forst der Thurnauer Gemeinde zu. Die Martersäule beim Sägwerk ist die genannte "zwischen Thurnau und der Limmersdorfer Flur". Das es "von alters hero" heißt, dürften sie aus der Zeit vor 1500 sein. (Dill 1972 / 1984)

Sage:

Quellen und Literatur:
Dill, Karl - Die Flurdenkmäler des Landkreises Kulmbach, in: Das Steinkreuz, Jg.28, 1972, Heft1, S.32-33, 52-53, Nr.40
Dill, Karl - Flurdenkmäler im Landkreis Kulmbach, 1984, S.64, Nr.79
Schwarz, Georg - Steinerne Zeugen an Straßen und Wegen Oberfrankens, in: Heimatbeilage zum Amtlichen Schulanzeiger des Regierungsbezirks Oberfranken, Nr.176, Bayreuth im Mai 1991, S.46-48
recherchiert und bebildert von Erich Sauer, Strullendorf (Fotos vom 29.03.2012)


Sühnekreuze & Mordsteine