PLZ:
89278GPS:
Standort:
Vor der Kapelle bei dem Einzelhof Glassenhart (Klassenhart).Größe / Material:
95:95:30 / KalksteinGeschichte:
Für das Steinkreuz existiert ein Sühnevertrag, den Max Ernst (1934) überliefert. Der Vertrag liegt nur als Asbchrift vor, die erwähnten Personen konnten aber im Grundbuch identifiziert werden, so dass 1569 als Jahr der Abschließung des Sühnevertrages zutreffen muß. Was Max Ernst (1934) verwechselt hat: die Markgrafschaft Burgau war nicht Zehntherrin, sondern Landesherr, ihr war damit die hohe Gerichtsbarkeit vorbehalten.Sage:
Quellen und Literatur:
Kreuz am Klassenharthof bei Straß im Pflegeamtsbezirk des ehemaligen Klosters Elchingen bei einer Feldkapelle, 0,85m hoch, 0,95m breit, 0,30m stark, verwittert und durchlöchert, einige Löcher sind 9 - 18cm tief, aus Kalkstein. Ueber dieses Kreuz findet sich in der Pfarrregistratur Straß vom Jahre 1569 folgende Aufzeichnung: Ulrich Müller schlägt seinen Mitbürger Kaspar Bader von Straß auf dem Anger bei Klassenhart so, daß er bald darauf Todes verschieden ist. Hiewegen ist zwischen der Markgrafschaft Burgau als Zehntherrin und dem Reichsstift Elchingen ff. Sühnevertrag geschlossen worden:
Ulrich Müller soll zu Innsbruck die Landeshulde wieder erlangen und bei dem Bischof in Augsburg die Absolution auf eigene Kosten nachsuchen;
bei dem Entleibten in der Pfarrkirche, wo er begraben, soll der Täter büßen in einem langen, schwarzen Klagemantel; u.a. soll er 4 Seelenmessen halten und 6 Priester haben und 6 Pfund Wachs zu Brennkerzen machen lassen;
4 Gulden an die Armen geben;
ein Kreuz von Stein, 5 Schuh hoch, 3 Schuh breit und 1 Schuh dick machen und an Ort und Stelle, wo er von der Obrigkeit beschieden wird, das Kreuz aufrichten lassen.
Müller darf sich in den 4 "Ehehälften" - Wirtshaus, Schmiede, Badstube und Mühle in Straß - nicht aufhalten, wenn die Witwe oder deren Kinder dort sind, um diesen Handel nicht zu erneuern;
der Witwe und deren Kindern sind "zur Ergötzlichkeit" 100fl zu zahlen.
Die hohe Gerichtsbarkeit über Straß hatte damals die österreichische Markgrafschaft Burgau. Der Totschläger Ulrich Müller war Untertan des Klosters Söflingen.
(Ernst, Max - Alte Steinkreuze in der Umgebung Ulms, in: Mitteilungen des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben, Heft 29, 1934, S.25-26)